Zitat von old man: „Zitat von nate-nate: „Dass der Tacho nicht grundsätzlich voreilen muss, habe ich auch schon gewusst. “ Hallöchen Nate, um es mal auf den Punkt zu bringen . Lt.StVZO §57 kann die Differenz bei +/- 4% liegen. verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57.php “ Die ±4% beziehen laut deinem Link auf den "Wegstreckenzähler", nicht auf das "Geschwindigkeitsmessgerät". Zudem ist seit 2012 nicht mehr die nationale STVZO sondern die Europäische Richtlinie ECE R39 für die Zulassung eines Tachos aus…
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