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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Tja, was soll ich sagen: Der rechte Außenspiegel ist nicht Pflicht in Deutschland ergo: EINKLAPPEN Gedanklich bin ich wieder im Mittelalter bei den Raubrittern...... :edit: Da hab ich doch was Interessantes gefunden: click

  • Zitat von 1gnt23: „ Der recgte Aussenspiegel ist Pflicht wenn man kein Innenspiegel hat.“ Es besteht die Pflicht zu 2 Rückspiegeln, richtig..und welcher normale PKW hat heutzutage keinen Innenspiegel? Ich erinnere mich an Jahre (und so alt bin ich nun auch noch nicht) da war der 2. Aussenspiegel aufpreispflichtiges Sonderzubehör und jetzt will man wieder mit ihm Geld machen. Nee nee, wo sind wir hin gekommen? Da muss ich ja fast froh sein in NRW zu wohnen wenn die auf 2,10m erhöht haben. Was err…

  • Zitat von carstix: „Jeder Mist muss in die Papiere eingetragen sein, als ich einen Reserveradträger an meinen Bus gebaut habe wurde die Länge im [lexicon]Fahrzeugschein[/lexicon] geändert. Ich verstehe nicht, wieso nicht die tatsächlichen Maße in den Papieren stehen müssen. “ Hmm..das sind doch AMTLICHE Papiere, oder? Insofern muss ich mich doch eigentlich auf die Richtigkeit verlassen können. Das in Verbindung mit meinem Link von weiter oben führt die ganze Aktion, die [lexicon]IMHO[/lexicon] e…

  • Zitat von Silver Y: „Na ja, nicht so ganz. Jeder Autofahrer hat einen Führerschein gemacht und MUSS daher die Regeln kennen. “ Die Regeln ja, aber die Maße? Vielleicht hilft ja auch der Satz 2 aus meinem Link. Aber das Alles ändert nichts an der Tatsache, das die Abmessungen der Fahrstreifen schlichtweg mal an die Breiten der aktuellen Fahrzeuge angepasst gehören. Wo ist der Sinn wenn ich nicht mit einem normalen Mittelklasse PKW auf allen Fahrstreifen einer Autobahn fahren kann.

  • Zitat von SBorg: „Verkehrszeichen 264 ist ein Verbotszeichen. Bin ich "Breiter" darf ich dort nicht fahren. Eigentlich ziemlich eindeutig. “ Es geht ja auch nicht um die Eindeutigkeit SBorg (die ist unbestritten), sondern vielmehr um die Geldmacherei bzw Auslegung. Ich wette für 80+x% zählt die Breite der Aussenspiegel gedanklich nicht zu den Abmaßungen, fälschlicherweise. Aber das man aus diesem Umstand jetzt Geld macht, finde ich sehr zweifelhaft und ob es der Verkehrssicherheit wirklich dienl…

  • Zitat von Silver Y: „Wenn der zweite Aussenspiegel montiert ist, dann zählt dieser bei der Fahrzeugbreite logischerweise mit, auch wenn man den mal beigeklappt hat. “ Ist das so? Ich glaube da würde ich es zur Not auf eine gerichtliche Feststellung ankommen lassen. Es wurde hier mehrfach über die tatsächlichen Maße des Fahrzeugs geschrieben. Meiner Meinung kann es dabei dann doch nur um die tatsächlichen Maße zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit handeln, oder? Nicht um die theoretisch möglichen …

  • Zitat von Silver Y: „ Bei den Spiegeln macht es auf jeden Fall Sinn, so etwas in die Papiere einzutragen. Wenn die Durchfahrt eben nur xxx mm breit ist, dann sollte man schon wissen, wie breit das eigene Auto ist. Oder sollen wir zur Ermittlung der Fz-Breite jetzt alle mit nem Zollstock und nem Hänge-Lot herumlaufen? “ Mein Reden Zitat von Silver Y: „ Was Achslasten angeht, so kann die Polizei bei Auffälligkeiten das direkt prüfen mit so ner ganz einfachen mobilen Waage. Die Überschreitungen von…

  • Zitat von Al_Bundy_66: „ ...und auf Seite 247 der [lexicon]BA[/lexicon] somit kann sich keiner rausreden Er/Sie wüsste nicht wie breit das Fahrzeug ist :)“ Ist das auch für Reimporte gesichert?

  • ok ok. nehmen wir mal an ich hätte einen Yeti aus Litauen ohne deutsche [lexicon]BA[/lexicon]. Also ein Fahrzeug das originär nicht für den deutschen Markt gebaut wurde und auch eine andere Serienausstattung als die deutsche aufweist. Gut so, ihr Erbsenzähler?

  • Mannomann, noch so ein Zähler Zitat: „...und auf Seite 247 der [lexicon]BA[/lexicon] somit kann sich keiner rausreden Er/Sie wüsste nicht wie breit das Fahrzeug ist “ ich sprech kein ausländisch, also kann ich auch nix in der [lexicon]BA[/lexicon] nachlesen

  • Na ja, es fehlt aber objektiv die Möglichkeit sich über offizielle Papiere kundig zu machen. Eigentlich kann mir das Thema als NRW'ler ja egal sein (2,1m ) selbst wenn ihr noch 13 cm findet

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