Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-11 von insgesamt 11.
-
Zitat von 1gnt23: „ Der recgte Aussenspiegel ist Pflicht wenn man kein Innenspiegel hat.“ Es besteht die Pflicht zu 2 Rückspiegeln, richtig..und welcher normale PKW hat heutzutage keinen Innenspiegel? Ich erinnere mich an Jahre (und so alt bin ich nun auch noch nicht) da war der 2. Aussenspiegel aufpreispflichtiges Sonderzubehör und jetzt will man wieder mit ihm Geld machen. Nee nee, wo sind wir hin gekommen? Da muss ich ja fast froh sein in NRW zu wohnen wenn die auf 2,10m erhöht haben. Was err…
-
Zitat von carstix: „Jeder Mist muss in die Papiere eingetragen sein, als ich einen Reserveradträger an meinen Bus gebaut habe wurde die Länge im [lexicon]Fahrzeugschein[/lexicon] geändert. Ich verstehe nicht, wieso nicht die tatsächlichen Maße in den Papieren stehen müssen. “ Hmm..das sind doch AMTLICHE Papiere, oder? Insofern muss ich mich doch eigentlich auf die Richtigkeit verlassen können. Das in Verbindung mit meinem Link von weiter oben führt die ganze Aktion, die [lexicon]IMHO[/lexicon] e…
-
Zitat von Silver Y: „Na ja, nicht so ganz. Jeder Autofahrer hat einen Führerschein gemacht und MUSS daher die Regeln kennen. “ Die Regeln ja, aber die Maße? Vielleicht hilft ja auch der Satz 2 aus meinem Link. Aber das Alles ändert nichts an der Tatsache, das die Abmessungen der Fahrstreifen schlichtweg mal an die Breiten der aktuellen Fahrzeuge angepasst gehören. Wo ist der Sinn wenn ich nicht mit einem normalen Mittelklasse PKW auf allen Fahrstreifen einer Autobahn fahren kann.
-
Zitat von SBorg: „Verkehrszeichen 264 ist ein Verbotszeichen. Bin ich "Breiter" darf ich dort nicht fahren. Eigentlich ziemlich eindeutig. “ Es geht ja auch nicht um die Eindeutigkeit SBorg (die ist unbestritten), sondern vielmehr um die Geldmacherei bzw Auslegung. Ich wette für 80+x% zählt die Breite der Aussenspiegel gedanklich nicht zu den Abmaßungen, fälschlicherweise. Aber das man aus diesem Umstand jetzt Geld macht, finde ich sehr zweifelhaft und ob es der Verkehrssicherheit wirklich dienl…
-
Zitat von Silver Y: „Wenn der zweite Aussenspiegel montiert ist, dann zählt dieser bei der Fahrzeugbreite logischerweise mit, auch wenn man den mal beigeklappt hat. “ Ist das so? Ich glaube da würde ich es zur Not auf eine gerichtliche Feststellung ankommen lassen. Es wurde hier mehrfach über die tatsächlichen Maße des Fahrzeugs geschrieben. Meiner Meinung kann es dabei dann doch nur um die tatsächlichen Maße zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit handeln, oder? Nicht um die theoretisch möglichen …
-
Zitat von Silver Y: „ Bei den Spiegeln macht es auf jeden Fall Sinn, so etwas in die Papiere einzutragen. Wenn die Durchfahrt eben nur xxx mm breit ist, dann sollte man schon wissen, wie breit das eigene Auto ist. Oder sollen wir zur Ermittlung der Fz-Breite jetzt alle mit nem Zollstock und nem Hänge-Lot herumlaufen? “ Mein Reden Zitat von Silver Y: „ Was Achslasten angeht, so kann die Polizei bei Auffälligkeiten das direkt prüfen mit so ner ganz einfachen mobilen Waage. Die Überschreitungen von…