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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von silent grey: „m Grunde genommen müsste man(n, frau natürlich auch) sich nicht mehr über die Notwendigkeit einer Garantieverlängerung unterhalten, sondern darüber, ob überhaupt jemand nach Ablauf der maximalen Dauer der Garantieverlängerung seinen Skoda noch weiterfahren will.“ Diese Bemerkung trifft die Situation - ist es nicht beschämend, dass man - will man größere finanzielle Risiken vermeiden - bei VW und Co. eine Garantieversicherung abschließen oder sich überlegen sollte, das Aut…

  • Zitat von feder24: „Da der "Alte" Polo sonst noch gut seine Dienste tut: ??? nochmal die Versicherung verlängern?“ Angesichts dieser Formulierung - eindeutig ja! Preiswerter lässt sich nicht Auto fahren.

  • Zitat von Christian: „Eine Garantieverlängerungen ist wie eine krankenzusatzversicherung. In jungen jahren billig und unnötig und im alter unbezahlbar. Sie mag sich im einzelfall rechnen, aber im regelfall zahlt der versicherungsnehmer drauf. Ansonsten würde keine versicherung sowas anbieten.“ Das mag im Grundsatz richtig sein, aber dennoch hinkt dieser Vergleich. Wenn bekannt ist, dass ein erhöhtes Risiko besteht - so beispielsweise bei den TSI-Motoren -, dann ist die Garantieversicherung durch…

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