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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Ich würde die Beschaffung vom Zweck abhängig machen. Wenn es nur für gelegentliche sperrige Transporte sein soll, reicht Plane und spiegel ohne Bremse. Soll auch mal schweres Material wie Baustoffe o. Ä. transportiert werden, dito mit Auflaufbremse. Ist er jetzt zur Unterbringung von Reisegepäck, dann natürlich Kofferaufbau mit Bremse und 100er Zulassung und Flügeltüren sowie ein paar Lüftungskiemen. Bei 100 er Zulassung dürfen die Reifen ein bestimmtes Alter nicht überschreiten. Ein Anhänger mi…

  • @Paule011 Deine Kinder dürfen mit B bis zu 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse vom Gespann fahren. U d das ist ne ganze Menge. Yeti und gebr. Einachsanhänger ist da locker drin.

  • Na ja, wenn 415 kg Nutzlast ausreichen.

  • Daher ich nicht alle zweisamen Personen mit Anhänger Bedürfnis kenne, kann ich das nicht beurteilen. Mir und der Familie Angehörigen Personen reichen 415 Kg nicht aus

  • Ja und das doofe ist, meistens sind 50% sogar Leerfahrten

  • Eine höhere Tragfähigkeit erhöht allerdings nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Der Zweck ist hier viel ausschlaggebende, wer nur zum Entsorgungspunkt fährt kann hier ruhig auf preiswert achten. Wer natürlich lange Strecken zum Campingplatz fährt ist mit Premium etwas besser gerüstet. An ca 345 Tagen steht der Anhänger nur rum

  • Interessant wäre wo der Prüfer das zu alt und zu hart her hat, da musste bei mir schon einmal ein TÜV Prüfer zurückrudern. War ein riesiger Aufriss die Prüfung zu stornieren und neu zu machen. 100 er Zulassung Alter klar begrenzt, ab dem 6ten Jahr die 100 nicht mehr zugelassen, Reifen spröde mit Rissen auch zu bemängeln. Einfach nur zu sagen die sind alt ist nicht. Radlager haben eine Fettfüllung und um das richtig zu verteilen muss es warm werden und dann füssig werden. Das passiert bei den Grü…

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