korrekt und logisch zuende gedacht @Kajo bei schuhen kann man gleich beim kauf eine strassennutzungsgebühr einbehalten. bei hausschuhen natürlich nicht, die gebühr wird da erst fällig wenn man auf einem öffentlichen platz mit hausschuhen erwischt wird, da wird dann aber eine strafe und ein 1000% aufschlag fällig. was hausschuhe sind bestimmt der gesetzgeber, besser gleich die eu. schöne neue welt.
Zitat von yyeettii: „:thumbsup: kann aber auch schief gehen bz-berlin.de/berlin/neukoelln/…hrradstrasse-in-neukoelln “ lustig ! fahrräder dürfen auf der autostrasse fahren, aber autos nicht auf der fahrradstrasse......... das ist doch diskriminierung.........frau roth übernehmen sie......
ich kenne leider auch viele solcher uneinsehbaren ecken in hamburg und bochum. da hilft nur eines, wenn es nach mehrfacher kontrolle irgendwie FREI aussieht, beschleunigen bis die haldex kommt, damit man dann wieder auf sicherem bzw. überschaubarem terrain ist.............
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