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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Ich habe noch ein paar Monate Zeit bis zur HU. Ich gehe leider auch davon aus, dass sich im Vorfeld keine Lösung mit den Prüforganisationen finden lassen wird. Also werde ich nach der Prüfung den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten. Folgend Fragen muss ich hierbei noch klären: 1. Macht die Prüforganisation (TÜV, KÜS, etc.) rechtlich einen Unterschied? 2. Reicht erstmal ein Widerspruch gegen die Entscheidung? Vorgeführt würde das Fahrzeug ja, Protokoll ist vorhanden. Entscheidung wird aber angegri…

  • @berme Hatte Dein Angebot auch die Klausel mit dem Abzug von eventl. Schäden über 250€ netto innerhalb von 4 Wochen nach Rückgabe? Wenn ja, wäre prima, wenn Du vier Wochen nach der Rückgabe kurz hierüber berichten könntest. Frohe Weihnachten

  • Skandal und Fahrverbote haben schon einen Zusammenhang. Die Autoindustrie hat im Gegensatz zum Gesetzgeber die Einhaltung der Grenzwerte auf den Prüfstand reduziert. Im normalen Fahrbetrieb hat jedoch keine Senkung stattgefunden. Auch nicht im Verhältnis (%) der NOx Werte im Prüfstand zum realen Betrieb. Es wurde auf Abschalteinrichtungen (VW,FIAT) und auf "Thermofenster", SCR-Reduktion, etc. (alle) gesetzt. Heute zeigen einige Hersteller das selbst die Eur6 Grenzwerte auf der Straße eingehalten…

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