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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von autorechtaktuell.de: „Bei der Ermittlung des vom Kläger zu leistenden Wertersatzes ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Verkaufs abzustellen und ferner auf den tatsächlichen Wert, nicht auf die vertragliche Wertangabe. Der Senat schätzt diesen Wert gemäß § 287 ZPO auf 4.600,00 Euro und legt dabei zugrunde, dass der Kläger im Juni 2013 für das Fahrzeug 7.200,00 Euro bezahlt hat und es ausweislich des in Kopie vorgelegten Kaufvertrags im April 2014 für 2.800,00 Euro verkauft worden…

  • Hier die Pressemitteilungen des BGH: juris.bundesgerichtshof.de/cgi…019&nr=92748&pos=0&anz=22

  • Warum sollte man einen Vergleich wie folgenden unterschreiben, wenn man nicht mehr als bei einem Urteil bekommt? https://www.anwaltsregister.de/Anwaltstipps/Neues_vom_VW-Skandal_oder_Was_der_Konzern_unter_einem_Vergleich_versteht.d5895.html

  • Das Stillschweigen über den Inhalt ist mir nachvollziehbar (finde ich aber auch nicht gut!). Das selbst über die Existenz eines Vergleichs geschwiegen werden soll, halte ich für unzumutbar und würde so auch nicht zustimmen. Höchst problematisch finde ich auch die Klausel, dass VTI das Recht hat, "erhebliche Schäden" deren Beseitigung über 250 € netto im VW-Fachbetrieb liegen noch in Abzug zu bringen. VW/VTI könnte sich ja vor Abschluss das Fahrzeug ansehen und dann entscheiden ob sie einen Vergl…

  • Vielleicht sollte in die Vergleiche eine Klausel aufgenommen werden, dass VW pro Tag an Zahlungsverzug eine Nutzungsentschädigung der Fahrzeugkategorie ?? in Höhe von ?? € zahlen muss. (Analog Nutzungsentschädigung bei Unfällen)

  • Das Fahrzeug wird ja meist bei einem "unbeteiligten" Händler zurück gegeben. Ein Zahlungsziel von 3 Werktagen nach Abgabe, wäre m.E. durch aus zustimmungsfähig. (Ähnliche BDK-Ankaufsversprechen) Aber nur mit o.g. Klausel im Falle des Verzugs!

  • Hess.Verw.Gerichtshof bestätigt VG Entscheidung von Gießen Beschluss Weiß jemand um was für ein Fahrzeug es ging?

  • Bericht zu den Stilllegungen vom Lahn-Dill-Kreis. Lt. diesem acht Monate alten Artikel ging es nur um VW und Audi Fahrzeuge.

  • Was hindert Euch, Dir eine entsprechende Untervollmacht von Deiner Frau geben zulassen und stellvertrend den Termin wahrzunehmen? Ein Angebot im Termin wird es aber nicht geben. Es wird nur die Frage der Vergleichsbereitschaft erfragt werden und von gegnerischen Seite um eine Fristverlängerung gebeten werden. Der von mir gepostet Link zu einem Vergleichstext in einem anderen Beitrag ist inhaltlich weitgehend aktuell! Wo sind Eure "roten Linien" bei einem Vergleich?

  • PS: Die erste Instanz hat meist keine große Bedeutung, da die unterlegene Partei eh in Berufung gehen wird. Gegen den Hersteller oder VW werden meist Schadensersatzansprüche aus der wahrscheinlich sittenwidrigen Schädigung geltend gemacht mit Rücknahme des Fahrzeuges. Nur eine Wertminderung des Fahrzeuges als Schäden geltend zu machen ist grundsätzlich möglich, aber schwierig zu beziffern.

  • PPS: Wenn ihr unabhängig vom Ausgang des gesamten Verfahrens dass Fahrzeug wechseln wollt, könntet Ihr auch das Fahrzeug verkaufen. Hier ist das Risiko, dass ihr euch den Wert des Fahrzeuges (kann, muss aber nicht, der Verkaupfspreis sein) anrechnen lassen müsst. Hier ist sicherlich ein Gutachten (Händlerankaufpreis) hilfreich zur Wertfeststellung. Vielleicht ist ja der KIA-Händler bereit das Fahrzeug zu diesem Preis anzukaufen (Inzahlungsnahme). Es gibt hier aber auch Risiken, falls ein Sachver…

  • Vorsicht: Ich wurde persönlich geladen. Einfach nicht hinzugehen ist in einem solchen Fall ungünstig. Bitte Lösung mit Anwalt besprechen!

  • Leider ist der Beschluss-Text noch nicht online. Wäre spannend ob hier wieder "VW, Audi und z.T. Seat" stehen wird.

  • BGH: Vorinstanz muß Gründe für Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung prüfen. (schön in einem aktuellen Beschluss versteckt ) Zitat: „RZ 22 ... Davon abgesehen hat der Kläger in der Klageschrift mehrereGründe angeführt, weshalb aus seiner Sicht eine Fristsetzung zur Nachbesserung entbehrlich war. Mit diesen wird sich das Berufungsgericht gegebenenfallszu befassen haben. “ juris.bundesgerichtshof.de/cgi…t=en&nr=94302&pos=0&anz=1 Die Haltung, dass einer Gerichte, dass dem Händler zwingend eine Frist…

  • OLG Karlsruhe - Hinweisbeschluss veröffentlicht. verkehrsrecht.gfu.com/2019/04/…ulierter-dieselfahrzeuge/

  • * VG München, 28.11.2018 - M 23 K 18.1347 * (Audi) Leitsätze: 1. Verweigern Fahrzeughalter die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, die werksseitig mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, darf der Betrieb der Pkw untersagt werden. 2. Durch die von den Herstellern im Rahmen der Rückrufaktion vorgeseheneNachrüstung wird die Vorschriftsmäßigkeit der Pkw wiederhergestellt, da dieFahrzeuge hierdurch (wieder) mit der vom Kraftfahrt-Bundesamt (modifizierten) Typengenehmigung übereinstim…

  • Die Zwangsgeld-Sache finde ich auch richtig spannend. Das bedeutet, dass gegen ein Zwangsgeld bereits Rechtsmittel möglich sind und damit "ohne drohende Stilllegung" die Zulässigkeit bezüglich Skoda (und Seat) geklärt werden kann. Das VG sieht die Stilllegung scheinbar nicht so dringend.

  • LG Erfurt: Offene Fragen zum Abgasskandal müssen EuGH vorgelegt werden Hier der Beschluss im Volltext. Von den 22 Verfahren würden danach 19 verglichen und in zweien ein Befangenheitsantrag gestellt. Ein Verfahren scheint noch "normal" zu laufen. Hoffentlich gibt es eine EuGH Entscheidung.

  • Bei der Musterklage bzw. den sich anschließenden Leistungsklagen wird die Nutzungsentschädigung und die Frage der deliktischen Zinsen (849 BGB) für die Höhe des Schadensersatzes entscheidend sein: Bei voller Nutzungsentschädigung und keinen delik. Zinsen wird die Strategie von VW trotz ggf. verlorener Verfahren aufgehen. Bei anderen Konstellationen kann es sehr, sehr teuer für VW werden.

  • Test.de: leseprobe schrieb am 17.01.2020 um 14:52 Uhr: EuGH, C-693/18 - Schlussantrag GA am 23.01.2020 "Gericht in Frankreich will Zulässigkeit der Abschalteinrichtung von VW klären Der Diesel-Abgasskandal hat jetzt den Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg erreicht. Ein französisches Gericht lässt wichtige Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung klären (Az.: C-693/18). Am 23. Januar 2020 hält der Generalanwalt seinen Schlussantrag. In der Regel…

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