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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Suedling - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Servus da ich beruflich bedingt, gelegentlich ins europäische Ausland muss und es einer polnischen Autovermietung nur schwer vermittelbar war, dass ein gut abgehangener grauer Lappen tatsächlich ein gültiger Führerschein ist, habe ich diesen vor gut 4 Jahren in den EU-Führerschein umgetauscht. Bei dem für den Tausch zuständigen Bürgerbüro habe ich extra nachgefragt, ob meine bisherigen Klassen (alles außer CE) weiterhin gültig bleiben, was bejaht wurde. Als ich dann die EU-Karte bekam, wurde mir…

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Suedling - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Servus, mit dem alten "Dreier" durfte man noch wesentlich mehr fahren, als 12to, nämlich bis 17,49to zulässiges Gesamtgewicht! Das maximale zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs war korrekterweise 7,49to! Dazu kam, dass ein Fahrzeug mit Hänger maximal 3 Achsen haben darf . Tandemachsen unter 1m Achsabstand zählen dabei als eine Achse. Jetzt gab (gibt es noch?) die Regel, dass bei Nutzfahrzeugen der Hänger das 1,4-fache des Zugfahrzeugs haben darf . 7,49 mal 1,4 ergibt (abgerundet): 10to! Mit dem…

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