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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Ich hab am Wochenende festgestellt, das beim Scheinwerfer der untere Halter gebrochen ist. Weiß jemand, ob es dazu einen ReparaturSatz gibt? Oder muss ein neuer rein. Hab für Montag schon mal nen Termin gemacht. Werkstatt will sich das erst mal ansehen. Ich hoffe natürlich, das die Gebrauchtwagen Garantie das abdeckt. was mich nur etwas nervt ist, das mein Yeti, den ich ja erst seit knapp 3 Monaten hab, jetzt schon mehr Werkstatt Besuche hat als mein alter Audi 80.

  • Wie cool ist das denn. Sehr Reparatur freundlich.

  • Na ja, morgen weiß ich mehr. Vor allem, ob die Garantie das abdeckt. Ich hoffe ja Zitat von SQ5: „Reparaturfreundlich ist es dann, wenn man nicht den Stoßfänger demontieren müsste. “ Damit gebe ich Dir völlig recht.

  • War heute beim . Leider fällt der Scheinwerfer NICHT unter die Gebrauchtwagengarantie. Muss also leider in den sauren Apfel beißen. Kosten, etwa 500€, da nicht der Halter, sondern das Gehäuse gebrochen ist. Und da VW eben nicht sagen kann wie das zustande gekommen ist. Bin ich irgendwo gegengefahren? Hat jemand gegengetreten? Und somit ist das eben leider keine Garantie. Nachvollziehbar, aber sehr ärgerlich. Leider hab ich nicht die Möglichkeit das mal eben aufm Parkplatz vor der Tür zu richten.…

  • Ja, kleben und mit Epoxyd Harz verstärken wäre auch meine Idee gewesen. Nur sowas mal eben auf öffentlicher Straße zu machen ist nicht machbar. Also geht das ersparte nicht in die neue DSLR sondern in den Yeti. Mal verliert man, mal gewinnen die anderen.

  • Und dann die komplette Garantie zu verlieren. Nein Danke. Aber ich hab heute eine nettes Gespräch mit meiner Versicherung gehabt. Ich kann das als Schaden über die Vollkasko abwickeln. Dann bezahl ich nur den Eigenanteil. Ist ja auch schon mal was.. Am Donnerstag geht er in die Werkstatt. Dann sehen wir wie hoch die Kosten wirklich sind.

  • Der Vorschlag, es über die Teilkasko zu machen, kam von der Versicherung selbst.

  • Um das ganze nun mal zum Abschluss zu bringen. Habe heute Post von der Versicherung bekommen. Der Scheinwerfer wurde als Teilkasko Schaden reguliert. Ich zahle also nur die 150€ Eigenanteil.

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