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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von ToddBeamer: „Das mit dem Anwalt kann ich (bin selbst Jurist, wenn auch kein Verkehrsrechtler) nicht bestätigen, jedenfalls nicht, dass ihn "eh immer die Versicherung des anderen" zahlen würde! Die Anwaltskosten dürften nur dann übernommen werden, wenn die Konsultierung des Anwalts erforderlich war. ...wenn die Gegenseite aber ohne Umstände alles bezahlt, wird man die Erforderlichkeit nicht bejahen können. Und wenn man eine Mitschuld am Unfall trägt, dürften die Anwaltskosten auch nur e…

  • Upps, sorry hatte einige Kommentare dazwischen gar nicht gelesen, wurde ja schon alles aufgelöst, manchmal nützen sogar Zitate des ADAC.

  • Zitat von floflo: „Zitat von Flow: „Was viele aber nicht wissen und mitunter ein probates Mittel gegenüber Versicherungswillkür sein kann, ist die Tatsache den Schadenverursacher direkt in Anspruch zu nehmen ohne Inanspruchnahme der gegnerischen Versicherung, deshalb die Freistellung der Versicherung läuft i. d. R. ins Leere, verklagt und verurteilt mit kostenlosen Schufa-Eintrag wird dann ausschließlich der VN als Schadenverursacher, der dann wiederrum sehr schnell mit bekommt wie seine Versich…

  • Zitat von floflo: „Früher sprach man von Knautschzonen. Die gab es vorne und hinten und sollten die Aufprallenergie durch gezielte Verformung der Überhänge vor und hinter der Fahrgastzelle abmildern. Diese Knautschzonen gibt es natürlich auch heute noch, sind jedoch viel komplexer und in Stufen aufgebaut. Die erste Stufe ist so konstruiert, dass kleine Parkrempler ohne Folgen bleiben. Dann kommt ein relativ weicher Teil, der zur Folge hat, dass ein Fahrzeug auch bei einem leichten Aufprall schon…

  • Zitat von floflo: „Hallo Flow, ich vermute mal, dass du eher zur jüngeren Generation gehörst, denn der Begriff ?Knautschzone? ist bei der passiven Unfallsicherheit genauso ein Meilenstein wie das [lexicon]ABS[/lexicon] bei der aktiven Sicherheit, doch heute findet er kaum noch Verwendung, was vielleicht daran liegt, dass er zu untechnisch klingt (heute spricht man von Deformationszonen). Eine gute Erklärung findest du bei Wikipedia, worauf lego63 ja schon hingewiesen hat.“ Ich wußte ja schon imm…

  • @floflo Vielen Dank für deinen Beitrag, war wohl etwas genervt an dem Tag und aus der Hüfte übertangiert. Sorry dafür! Manchmal habe ich aber ein generelles Problem mit dem www, insb. wenn Fachwissen und Berufserfahrung mir nichts dir nichts von Google und co durch so manchen selbsternannten Spezialisten und Profilneurotiker abgelöst werden, so mancher Auftritt in den Foren ist schon mehr als befremdend um nicht zu sagen zum weglaufen. Auch werden nach meinem Geschmack viel zu viele Beiträge von…

  • Zitat von Harry App: „Wohl eher: Welchen Wert haben die Papiere und das Stück Blech mit der [lexicon]Fahrgestellnummer[/lexicon], mit dem irgendwo ein überhaupt nicht verbrannter Yeti ausgestattet wird, der dadurch dann fast gar nicht mehr als geklaut identifiziert werden kann... Ich verstehe wirklich nicht, wieso das nicht unterbunden werden kann.“ Theoretisch ist dieses schon lange unterbunden, es gibt einen eindeutigen Erlass wie mit einwandfreien Totalschäden und den Fahrzeugpapieren, nämlic…

  • Zitat von tuvok: „Kaufvertrag mit Restwertaufkäufer vor einer Woche unterschrieben, Geld noch nicht da. Vorher musste noch ein Ersatzfahrzeugschein beschafft werden (Original war mitverbrannt).“ Das ist jetzt nich dein ernst, oder????????? Das ist schon an der Grenze zur Beihilfe, die Zulassungbescheinigung ist unverzüglich zu entwerten, respektive der Zulassungsstelle zu melden, dann wird man sehen was von dem Restwertgebot übrig bleibt, richtig so gut wie nichts! Außerdem ist dieses Gutachten …

  • In Fällen des technischen Totalschadens (Zerstörung des Fahrzeuges) sowie in Fällen, in denen die Reparaturkosten den Neupreis des Fahrzeuges um ca. 50 % übersteigen (Verlautbarung des BM Verkehr, Bundesverkehrsblatt 92, S. 100 ff.), ist davon auszugehen, dass die Zulassungsbescheinigung zu entwerten ist. In diesen Fällen hat daher die Restwertermittlung unter Berücksichtigung der Annahme der Briefentwertung zu erfolgen. Ein entsprechender Hinweis im Gutachten ist aufzunehmen.

  • Zitat von tuvok: „Es gibt Brief und Schein zurück. Dankenswerterweise hat mein freundlicher mir die Mühe der Stillegung abgenommen, und als ich den anrief, ob denn dabei ein Schein erstellt worden wäre, war dem so. Für mich scheint das also der übliche Weg zu sein. Aber ich bin kein Verwaltungsfachmann und kein Jurist.“ Sicher mag ja durchaus so sein, Jurist oder Verwaltungsfachangestellter bin ich auch keiner. Dennoch ist es wenig nachvollziehbar, da der Verbleib der alten Zulassungbescheinigun…

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