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Ich...
Insgesamt 27 Stimmen
...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3)
11%
...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5)
19%
...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9)
33%
...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0)
0%
...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0)
0%
...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1)
4%
...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1)
4%
...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0)
0%
...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0)
0%
...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11)
41%
... habe geklagt und warte immer noch (5)
19%
VW sollte einfach den damals versprochenen Kat einbauen und gut ist, sprich der die Grenzwerte einhält. Als Entschädigung mindestens eine Norm höher.
Kann man denn leise auf eine Nachrüstung seitens des Herstellers hoffen? Also auf die Werte aus dem Produktkatalog.
Vw muss zur Wiederherstellung ihrer Glaubwürdigkeit alles rund um den Motor, Abgasanlage usw. für Open Source erklären. Damit die Betroffenen wenigstens Selbsthilfegruppen bilden können. Machen wir uns nichts vor, die Verbrenner sind verbrannt und verbannt.
Wer nicht betrügt, der verdient auch kein Geld. Die Strafen sind doch Makulatur .