Da ich kein [lexicon]VCDS[/lexicon] mein eigen nenne hatte mir damals mein den [lexicon]Regensensor[/lexicon] und das Cornerlightning aktiviert. Alles kein Problem. Da musste nix erklärt werden oder sonst was. Musste halt nur etwas dafür bezahlen aber das fand ich ok.
Zitat von delvos: „Ich habe es am Anfang mal kurz ausprobiert. Mir ging das Klacken der Schlösser auf den S... und außerdem ist es bestimmt nicht förderlich für die Lebensdauer der Mechanik in den Türschlössern (insbesondere die Mikroschalter). “ Das glaube ich kaum. Ich hatte das in meinem Vorgänger auch aktiviert, ein Peugeot, da hat es während 6 Jahren und 140.000 Km ohne Probleme funktioniert. Und da war das klacken um einiges lauter...
Boh! das würde ich klasse finden. Nur ist das erlaubt? Kann mir vorstellen dass der TÜVI schon staunen wird wenn ich das Fernlicht anmache und dann dabei die Nelber angehen oder?