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Ich...
Insgesamt 27 Stimmen
...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3)
11%
...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5)
19%
...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9)
33%
...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0)
0%
...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0)
0%
...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1)
4%
...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1)
4%
...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0)
0%
...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0)
0%
...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11)
41%
... habe geklagt und warte immer noch (5)
19%
Das weiss ich auch nicht wirklich, aber auch in der Schweiz ist es offiziell verboten, den Yeti mit Sommerreifen in der Dimension 205/55-16 zu fahren. Ich habe diese Information von einer offiziellen Prüfstelle, bei der ich wegen der Messung der Tachoabweichung war. Logisch erscheint mir das nicht, aber die Realität folgt nun mal nicht immer der Logik
Zitat von freudnick: „daß auch die Ganzjahresreifen mit der M+S Kennzeichnung erlaubt sind“ Da hast du recht. So wirst du keine Probleme haben.