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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • So so, VW hat also betrogen!? Warum eigentlich? Die Amerikaner geben für ein bestimmtes Testverfahren Abgasgrenzwerte vor, die nicht überschritten werden dürfen. Also baut VW Motoren, die dieses Testverfahren erfüllen. Betrogen hätte VW, wenn die im Alltag verwendeten Motoren nicht identisch wären mit dem im Test verwendeten Motoren. Ob das der Fall ist, weiß ich nicht. Wenn jedoch die Software, die die Grenzwerte für das Testverfahren "optimiert", jedes Fahrzeug hat, müssen sich die Amerikaner …

  • Zitat von minoschdog: „Bei allem Respekt: wovon träumst Du nachts?“ Träumen wird man ja wohl dürfen . Ob der "Traum" in Erfüllung geht, hängt maßgeblich davon ab, ob sich die Medien jetzt allein auf die Automobilhersteller stürzen (VW wird nicht der einzige sein, der solche Methoden angewandt hat) oder versuchen, auch mal die Testverfahren zu hinterfragen. Spätestens die Gerichte werden dem ganzen Zinnober irgendwann ein Ende bereiten und so die Politik zum Handeln zwingen. Erste wage Ansätze gi…

  • Zitat von Lomungdriver: „Die Manipulation beruht ja nicht darauf im realen Betrieb, bei einem den Testzyklen entsprechenden Fahrstil den Schadstoffausstoß zu minimieren, sondern es werden für den Testzyklus Abgasreinigungssysteme dazugeschaltet um Messwerte zu schönen.“ Das ist eine Behauptung, die durch nichts erwiesen ist. Mag sein, dass es so ist und dann wäre das auch ein Betrug, aber so lange das nicht feststeht, sollte man mit solchen Behauptungen eher zurückhaltend sein. Gegen diese Form …

  • Zitat von berme: „Meine Vermutung ist eher das bestehende Abgassysteme außerhalb des Testzyklus durch die Software abgeschaltet werden oder nur noch teilweise funktionieren.“ Es geistern verschiedene Theorien durchs Netz. Die von dir genannte Methode gehört auch dazu. Nichts genaues weiß man nicht. Letztlich ist alles Spekulation und daher nochmals der Hinweis, dass man VW nicht an den Karren pinkeln sollte, bevor man Klarheit hat. Wenn VW hier tatsächlich vorsätzlich getäuscht hat, dann wäre da…

  • Zitat von minoschdog: „Die vorgeworfene Manipulation hat man ja schon offiziell zugegeben“ Zitat von Lomungdriver: „Der VW-Konzern hat massive Abgasmanipulationen an ihren Dieselmodellen in den USA eingeräumt.“ Na ja, so direkt zugegeben hat Herr Winterkorn die Vorwürfe noch nicht. Seine Erklärung hat vielmehr folgenden Wortlaut: „Der Vorstand der Volkswagen AG nimmt die festgestellten Verstöße sehr ernst. Ich persönlich bedauere zutiefst, dass wir das Vertrauen unserer Kunden und der Öffentlich…

  • Zitat von Lomungdriver: „Obwohl, das hier ist Erdbeben plus Tsunami“ ...und wenn sich dann herausstellen sollte, dass andere Autohersteller gleiche oder ähnliche Methoden angewendet haben, kommt noch ein Meteoriteneinschlag hinzu. Es spricht viel dafür, dass es so ist, denn die europäischen Autohersteller und dort ganz besonders VW sind führend in der Entwicklung von Dieselmotoren. Wenn man die in den USA und ganz besonders Kalifornien gegenüber der EU-Norm noch deutlich strengeren Grenzwerte fü…

  • Zitat von Lomungdriver: „Ich weiß nicht woher du diese Aussage nimmst:“ Ich gebe zu, dass ich mit den amerikanischen Vorschriften zur Schadstoffreduzierung von Kraftfahrzeugen nicht vertraut bin. Es ist jedoch weltweit gängige Praxis, dass man Motoren auf die eizuhaltenden Grenzwerte und der Ermittlung der Grenzwerte dienenden Testverfahren hin optimiert, was u.a. durch software-gesteuerte Einstellungen geschieht. Bestes Beispiel ist die Generation von Downsizing-Motoren, die auf dem Papier wahr…

  • Zitat von Lomungdriver: „Ist dieses Thema im Falle, dass es sich so bestätigt (auch für Skoda) ein Wandlungsgrund?“ Ja, wenn es sich bei den erhöhten Abgaswerten um einen Mangel handelt. Gegenüber Werksangaben erhöhte Verbrauchs- oder Abgaswerte stellen zunächst noch keinen Mangel dar, wobei es in der Rechtsprechung allerdings erste Tendenzen gibt, einen Mangel dann zu bejahen, wenn die Abweichung von den Normwerten ganz erheblich ist. Die Frage der Erheblichkeit stellt sich aber dann nicht, wen…

  • Zitat von YETI_in_red: „Für mich steht jetzt die Frage: "Nehm ich ihn oder nehm ich ihn nicht?"“ Natürlich nimmst du ihn! Wenn auch in Deutschland tatsächlich Manipulationen vorgenommen worden sein sollen, die Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis haben, werden die Behörden dennoch deinen neuen Superb nicht stilllegen sondern eine neue Betriebserlaubnis unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse erteilen oder irgendeine andere Lösung finden. Millionenfachen neuen Schrott wird es nich…

  • Zitat von grizz: „worüber noch keiner von uns Betroffenen richtig nachgedacht hat ist doch auch der Wiederverkaufswert. Der wird wegen solchen Strolchen , die in Wolfsburg betrügen, rasant fallen.“ Lass dich doch nicht verrückt machen. Der Skandal wird sich weder auf den Wertverlust deines Yetis auswirken noch Folgen für dich unmittelbar haben. In ein paar Wochen wird ohnehin kaum noch einer über den Vorfall sprechen und sich die VW-Aktie, die in zwei Tagen ein Drittel ihres Wertes verloren hat,…

  • Hier erfahrt ihr, was wirklich geschah: der-postillon.com/2015/09/der-…-wars-vw-prasentiert.html

  • Zitat von lego63: „Rock.Opa war schneller: Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen?“ Sorry, hatte ich irgendwie übersehen und das, obwohl ich die Beiträge von Rock.Opa immer mit besonderer Aufmerksamkeit lese. Aber bei mittlerweile über 300 Beiträgen zu dem Thema... Andreas

  • Wenn man das Forum hier so durchliest, herrscht doch eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich möglicher Folgen des Skandals, wenn sich herausstellen sollte, dass auch bei uns manipuliert wurde. Der Vorfall wirft viele Fragen auf und wenn man im Netz versucht Antworten zu finden, wird man kaum fündig. Das ist nicht verwunderlich, denn zum einen, weiß man noch viel zu wenig, ob, wie und durch wen alles die Abgastests beeinflusst wurden, zum andern betritt man aber auch juristisches Neuland, so da…

  • Zitat von Lomungdriver: „Nehmen wir an du hast Recht und das Problem wäre bei den Euro5 Fahrzeugen mit einem SW update gelöst (was ich persönlich nicht glaube). Durch das SW update würden jedoch zugesicherte Eigenschaften, wie Leistung (PS, kW), Fahrleistungen (vmax, Beschleunigung von 0 auf 100kmph oder andere vertraglich/werblich zu gesagte Eigenschaften dabei verändert (Verbrauch steigt im Vergleich zu vorher), wäre das dann nicht auch ein Sachmangel, der zu einem Wandlungsanspruch (innerhalb…

  • Zitat von berme: „Ansonsten droht Typgenehmigungsentzug und die betroffenen Autos könnten nicht mehr verkauft oder bewegt werden.“ Ich frage mich, was das KBA hier noch entziehen will. Wenn Veränderungen vorgenommen werden, durch die das Abgasverhalten verschlechtert wird, führt dies nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zu einem automatischen Erlöschen der nationalen Typgenehmigung (= Betriebserlaubnis). Alle betroffenen Fahrzeugen, auf die diese Voraussetzung zutrifft, werden daher ohne Betriebserlaubn…

  • Zitat von minoschdog: „noch steht ja nicht fest, welche Fahrzeuge betroffen sind“ Angeblich weiß man bei VW inzwischen genau, welche Fahrzeuge betroffen sind und kennt auch bereits deren Halter. Ob's stimmt, weiß ich nicht. Zitat von Silver Y: „Die Typgenehmigung für die Änderungsmaßnahmen muss logischerweise vorher erfolgen, was denn auch sonst?“ Das ist richtig, wobei sich die Frage stellt, ob ein Zurücksetzen der Software auf die Testsoftware die Betriebserlaubnis wieder aufleben lässt oder d…

  • Zitat von Silver Y: „Von dem Neuerteilen einer Betriebserlaubnis bekommt doch der Fahrzeugbesitzer gar nichts mit“ Das stimmt. Sollten sich allerdings Veränderungen gegenüber der ursprünglich erteilten Betriebserlaubnis ergeben, müssten ggf. die Angaben in den Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) angepasst bzw. neue Bescheinigungen ausgestellt werden, was wiederum einen Gang zur Kfz-Zulassungsstelle bedeuten würde. Andreas

  • Zitat von minoschdog: „Aber das KBA weiß das (noch) nicht.“ Doch, das KBA weiß das wohl auch bereits. Was es wahrscheinlich (noch) nicht kennt, sind die betroffenen Halter, aber das ist auch nicht notwendig. Und noch einmal: Wenn es heißt, das KBA drohe mit dem Entzug der Typgenehmigung/Betriebserlaubns, so ist das Unsinn, da diese bereits von Gesetztes wegen erloschen ist. Es kann folglich nur damit drohen, dass die Folgen daraus, nämlich die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge, vollzogen wir…

  • Schuss nach hinten?

    floflo - - Skoda Yeti Motor & Antrieb

    Beitrag

    Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Softwarekorrektur steht immer wieder die Frage im Raum, ob damit für den Nutzer Nachteile verbunden sein könnten. Über diese Frage könnte schrauberass sicherlich kompetenter Auskunft geben als ich, doch sind solche Nachteile zu befürchten, denn sonst macht es keinen Sinn, dass VW im praktischen Betrieb eine andere Software oder eine andere Softwareeinstellung einsetzt. Zu den Nachteilen könnte auch ein erhöhter Verbrauch zählen. Da einige Schadstoffemission…

  • Zitat von minoschdog: „Eine größere Differenz sollte ja dann Handhabe gegen Skoda, bzw. zuallererst gegen den Verkäufer sein?“ Nein, nicht unbedingt. Der Vorher-Nachher-Vergleich ist hier völlig unerheblich. Es kommt darauf an, in wie weit die neue Einstellung von den Werksangaben, d.h. letztlich von den Angaben abweicht, die der Erteilung der Typgenehmigung zugrunde lagen. Dabei ist eine gewisse Abweichung auch nach unten zulässig, ohne dass dies gleich einen Mangel darstellt. Wenn du die Leist…

Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.