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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von Cactus: „Ich frage mich, was jetzt meine rechtliche Situation ist!? Immerhin entsteht mir ja nun Schaden, weil ich weitere Wege zum Tanken in Kauf nehmen muss bzw. trotz Aufpreis für die Erdgasanlage mit Benzin fahren muss.“ Leider ist die Rechtslage hier ganz eindeutig. Um es mal ganz unjuristisch auszudrücken: Du hast die A-Karte! Für den Erwerb von Kraftstoffen gilt nämlich nichts anderes als für den Erwerb anderer Sachen auch. Das Preisschild an der Tankstelle stellt noch kein verb…

  • Zitat von Cactus: „Aber ist es nicht eine Form der Diskriminierung, nur auf Grund eines Faktums (nämlich der Besitz eines VW) unabhängig von der eigentlichen Ursache (Rückrufaktion für andere Fahrzeuge) jemanden vom Verkauf auszuschließen? Opelfahrer z.B. dürfen ja weiterhin tanken.“ Moralisch betrachtet hast du sicherlich recht, rechtlich gesehen leider nicht, denn das Diskriminierungsverbot bezieht sich nur auf bestimmte Merkmale des Menschen wie Geschlecht, Hautfarbe, Rasse, Sprache oder Reli…

  • Zitat von pmhausen: „Sprich, in der Privatwirtschaft kann ich mir aussuchen, mit wem ich Geschäfte mache und mit wem nicht. Ist dann auch keine Diskriminierung ...“ Das stimmt so nicht. Auch in der Privatwirtschaft gibt es Diskriminierungsverbote (siehe § 19 AGG > gesetze-im-internet.de/agg/__19.html) Andreas

  • Zitat von pmhausen: „Aber es herrscht doch auch Vertragsfreiheit? Also so weit ich weiß, kann ich jedem meiner (gewerblichen) Kunden fristgerecht kündigen, sollte ich einfach keinen Bock mehr auf ihn haben“ Da hast du recht, wir haben Vertragsfreiheit, aber diese Vertragsfreiheit findet im AGG und dem darin verankerten Diskriminierungsverbot ihre Schranken. Wenn du einem Kunden kündigst, weil du keinen Bock mehr auf ihn hast, geht das in Ordnung (sofern der Vertrag die Kündigung zulässt). Wenn d…

  • Zitat von minoschdog: „Ein umweltübereifriger Tankwart kann mir also auch verwehren, seine Zapfpistolen zu benutzen?“ Im Prinzip ja. Das könnte er aber auch, wenn du einen sauberen Benziner fährst. Dann wird er sich wahrscheinlich daran stören, dass dein "Köter" an die Zapfsäule gepinkelt hat oder deine freche "Enkelgöre", die im Auto sitzt, ihm gegenüber eine Fratze geschnitten hat. Andreas

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