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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Das OLG Köln erkennt zwar zutreffend die drei zu klärenden Kernfragen (Vorhandensein eines Sachmangels, Erheblichkeit des Mangels, Beseitigung des Mangels in angemessener Frist), hat dann jedoch wie viele andere Gerichte zuvor den falschen Ansatz gewählt, indem es von einer unzulässigen Prüfstandsoptimierung ausgeht. Das ist schlicht falsch, denn die Prüfstandsoptimierung unterliegt keinerlei Verboten. Die Prüfstandswerte sind völlig korrekt zustande gekommen. Nicht rechtens ist das im praktisch…

  • Ergänzend hier noch der Hinweisbeschluss des OLG Köln in vollem Wortlaut: justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/…7_Beschluss_20171220.html

  • Zitat von old man: „sicherlich hast Du juristisch und technisch recht, aber Du kannst nicht verlangen, daß der Durchschnittskäufer über das gleiche Wissen verfügt. “ Natürlich nicht, aber das tue ich auch gar nicht. Das Abstellen auf den Durchschnittskäufer ist richtig, ebenso wie die Annahme eines Mangels. Aber ich kann vom Gericht verlangen, dass es sich so weit technisch schlau macht, um zu erkennen, dass die Manipulation nicht auf dem Prüfstand sondern außerhalb stattgefunden hat. Das hat, j…

  • Zitat von old man: „Mir ist nicht bekannt, daß es ein Gutachten mit Beurteilung über die komplette technische Komplexität von einem vereidigten, technischen Gutachter gibt. “ Doch, es gibt schon Gutachten, die aber m.E. nicht genügend in die Tiefe gehen. Doch das ist gar nicht der Punkt. Man braucht keine Gutachten, um erkennen zu können, dass die prüfstandsbezogene Optimierung nicht verboten ist, und man braucht auch keine Gutachten, um erkennen zu können, dass die verwendete Technik im praktis…

  • Zitat von Al_Bundy_66: „Na ja, heute ist mein Urteil bzgl. Abgasskandal rechtskräftig und ich kann den Yeti dann hoffentlich bald an Skoda zurück geben! “ Erst einmal zurück! Lange nichts mehr von dir gehört. Es ist immer schön, wenn die Urgesteine dieses Forums wieder auftauchen. Erzähl uns in dem dazu passendem Thread doch ein wenig mehr über dein Urteil. Hast du den Händler verklagt oder VW oder beide? Welches LG hat in deinem Sinne entschieden? Was wurde genau entschieden? Ist dein Urteil se…

  • Zitat von Al_Bundy_66: „Berufung ist per FAX am 25.07.18 beim OLG Köln eingegangen “ Es tut mir leid für dich, dass dein Urteil nicht rechtskräftig wurde und auf den letzten Drücker Berufung eingelegt wurde. Ich habe das allerdings auch so erwartet, denn der Ablauf ist eigentlich immer der gleiche. Dennoch habe ich auch eine gute Nachricht für dich. Das OLG Köln ist besonders verbraucherfreundlich und bisher das einzige zweitinstanzliche Gericht, dass den Klägern im VW Abgasskanal ohne Einschrän…

  • Zitat von old man: „habe das nach Deinem ersten Vorschlag auch schon überlegt. Befürchte aber, daß dann alle bekannten Urteile hier rein gesetzt werden, auch die, die uns nicht betreffen. Da davon hunderte unterschiedliche Urteile gibt, würde das auch nicht übersichtlicher werden. Da es alles Einzelentscheidungen sind, sollten wir uns auf die besondere Problematik des Yeti`s ( Typgenehmigung in England ) beschränken und dafür ist, nach meiner Meinung, hier der richtige Thread. Obwohl es ja eigen…

  • Zitat von Margiani: „Da wird ja wohl bald etwas Klarheit in den Fall kommen: “ Leider wohl eher nicht. Der BGH hat bereits verlautbaren lassen, dass die Sache in diesem Jahr nicht mehr verhandelt wird. Realistisch wird man eher mit Ende 2019 oder noch später mit einer Entscheidung rechnen können, wenn es überhaupt zu einer Entscheidung kommt. Denn die kann VW verhindern, indem man ein großzügiges Vergleichsangebot macht, das der Kläger annimmt oder gar die Forderung anerkennt, was dann eine Ents…

  • Zitat von old man: „Hier wieder eine Entscheidung, die ich nicht verstehe. Wie soll das gehen, bei einem Auslaufmodell, auf Nachlieferung bestehen? “ Die Entscheidung verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Das Gericht war hier der Ansicht, dass der Tiguan 2 vom Tiguan 1 nicht so sehr abweicht, dass der Nacherfüllungsanspruch erlöschen könnte und sprach dem Kläger für seinen Tiguan 1 einen Tiguan 2 zu. M.E ist das rechtlich unhaltbar. Im Falle Yeti/Karoq hätte das allerdings nicht funktioniert, …

  • Zitat von berme: „Meister Goetze kämpft gegen VW sueddeutsche.de/wirtschaft/die…egen-volkswagen-1.4083208 “ Da war Margiani wohl schneller (siehe oben Beitrag 13) Andreas

  • Zitat von Kajo: „Mich erstaune immer wieder wie dumm der ein oder andere Klagende, auch mit anwaltschaftlichem Beistand, versucht "Geld einzutreiben". “ So pauschal wird man das nicht sagen können. Oder wenn man es sagt, müsste man auch sagen, wie dumm doch manche Gerichte sind, dass sie den Klagen stattgeben. Der Abgasskandal wirft viele rechtlich schwer zu beantwortende Fragen auf, die von den Gerichten auch bisher ganz unterschiedlich entschieden wurden. Da ist z.B. die vom LG Magdeburg behan…

  • Zitat von SQ5: „Na gegen die Verschwiegenheit..... “ Die Verschwiegenheitsklausel ist Gegenstand des Vergleichs, kommt also erst dann zum Tragen, wenn der Vergleich auch geschlossen wurde. Bisher hat Al_Bundy ja lediglich ein Vergleichsangebot erhalten. Die Mitteilung, ein solches Angebot erhalten zu haben, unterliegt noch nicht der Verschwiegenheitspflicht, zumindest dann nicht, wenn keine Inhalte des Angebots preisgegeben werden. Ich wünsche Al_Bundy, dass das Angebot zu seiner Zufriedenheit a…

  • Zitat von minoschdog: „und ich lehnte es rundweg ab....danach wurde die Pokerrunde erst offiziell eröffnet. “ Du warst zu diesem Zeitpunkt auch in der komfortablen Situation, dass du deinen Yeti nicht sofort loswerden musstest und hattest zudem das Glück, dass die Richter gemerkt haben, dass VW auf Zeit spielen wollte und das daher unterbunden und den Verhandlungstermin erst recht schnell angesetzt haben. Al_Bundy will aber wohl jetzt ein neues Fahrzeug kaufen und da fehlt ihm dann die Zeit zu p…

  • Zitat von CAROMITO: „Glück ? VW kann hier auf Zeit Spielen so lange es will ! Die anwaltliche Forderung 5% Zinsen über den Basiszins gibt mir sonst keiner ! “ Da hast du recht! Ich führe zur Zeit einen Rechtsstreit gegen eine Bank, die auch versucht auf Zeit zu spielen. Da denke ich wie du. Wenn ich den Rechtsstreit gewinne, ist das Verfahren gleichzeitig eine exzellente Geldanlage. Also nur schön langsam machen. Aber dieses Ziel ist eben nicht für jeden optimal. Wer an die Neuanschaffung eines …

  • Schlechte Nachricht! Das OVG Nordrhein-Westfalen hat als erstes zweitinstanzliches Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in zwei Verfahren entschieden, dass die Halter von Dieselfahrzeugen mit der Schummelsoftware zum Software-Update verpflichtet sind. Es handelt es sich allerdings lediglich um Eilverfahren, in denen es um die sofortige Vollziehung von angeordneten Betriebsuntersagungen ging. Fragen nach möglichen Folgeschäden durch das Update werden in den beim VG Köln und VG Düsseldorf anhäng…

  • Zitat von minoschdog: „Aber nicht für Skoda Diesel....für die ist es eher gar keine Nachricht. “ Richtig! Deshalb schrieb ich ja, dass die Entscheidung für uns keine große Bedeutung hat. Die genaue Begründung bleibt dennoch abzuwarten, denn in den erstinstanzlichen Entscheidungen der VGe Köln und Düsseldorf scheint man nicht erkannt zu haben, dass die Fahrzeuge bis zur Anordnung der Nebenbestimmung der Typgenehmigung entsprochen haben, denn sie wurden ja, wenn auch unwissentlich, mit der Schumme…

  • Zitat von lego63: „Aber für mein Verständnis gehört zur Definition der "Grenzwerte auf dem Prüfstand" untrennbar auch ein Verbot der Prüfstandserkennung bzw. Abschaltverbot auf der Straße. Insofern gibt es zwar keine unmittelbaren Grenzwerte auf der Straße, eine völlige "Freiheit" aber eben auch nicht. “ Dein Verständnis ist völlig richtig und gibt genau das wieder, was ich seit gefühlten Jahren versuche plausibel zu machen. Der Verstoß liegt im Verwenden einer (unterstellt) unzulässigen Abschal…

  • gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    floflo - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Zitat von berme: „Meine Klage wurde jetzt vom Amtsgericht Berlin Köpenick ans LG Braunschweig weitergeleitet. Da Streitwert höher als 5000 €. “ Was ist das denn für eine Tränentüte von Anwalt, der eine Klage mit einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro beim Amtsgericht einreicht? Oder wurde die Klage später erweitert? Das ärgerliche ist jetzt, dass das AG die Klage nach Braunschweig geschickt hat. Hätte dein Anwalt die Klage direkt beim LG anhängig gemacht, hätte man sich aussuchen können, ob ma…

  • gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    floflo - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Zitat von berme: „Dachte die übernimmt meine RSV. “ Kajo hat recht. Du solltest vor Abschluss eines Vergleichs deine RSV um Deckungszusage auch für den Vergleich bitten. Werden dir in dem Vergleich Verfahrenskosten auferlegt, könnte die Versicherung sonst ohne vorheriges "Okay" die Übernahme dieser Kosten versagen. Das muss nicht passieren, kann aber geschehen und dann hast du zwar den Rechtsstreit mit VW erledigt, zoffst dich aber mit deiner RSV rum. Am besten ist es freilich, wenn man sich dah…

  • Zitat von berme: „Nachdem ich bei meiner Kanzlei noch mal nachgefragt hatte warum die Klage vom Amtsgericht Köpenick zum LG Braunschweig (die ja VW freundlich sind) weitergeleitet wurde, ist nochmal das Amtsgericht Köpenick angeschrieben worden die jetzt die Klage ans LG Berlin weitergeleitet haben. Vll hat man in Berlin mehr Chancen . “ Das war eine kluge Entscheidung deiner Kanzlei, hier nochmal nachzuhaken und so zu erreichen, dass deine Klage statt in Braunschweig nunmehr in Berlin anhängig …

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