Ich bin etwas irritiert. Du sprichst von Berufung zum Oberverwaltungsgericht. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, war dein Rechtsstreit jedoch ein zivilrechtliches Verfahren. Dann muss man beim Oberlandesgericht Berufung einlegen. Die Frist hierfür beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils, längstens jedoch 5 Monate nach Verkündung (§ 517 ZPO). Für die Begründung der Berufung ist dann ein weiterer Monat Zeit, wobei die Begründungsfrist auf Antrag verlängert werden kann, was bei der Frist…
Zitat von neugieriger mensch: „Die Frist zur Einlegung wäre dann bis maximal 14.11.2019. “ Nein! Die 5-Monatsfrist gilt nur, wenn ein Urteil zwar verkündet wurde, jedoch keine Zustellung der vollständigen Urteilsausfertigung erfolgte. Hat es eine Zustellung gegeben, gilt die Monatsfrist. In deinem Fall ist nach deinen Angaben am 17.06.2019 eine Zustellung an deinen Anwalt als deinen Prozessvertreter erfolgt. Die Frist für die Berufung läuft also am 17.07.2019 ab. Zitat von neugieriger mensch: „W…
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