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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Das Fahrzeug weiterbenutzen oder lieber nicht, das scheint hier die Frage, wenn man auf Rücknahme des Fahrzeugs geklagt hat. Nun, diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt, wie so oft, auf den Einzelfall an. Dabei muss man wissen, dass die Berechnung der von der Kaufsumme abzuziehenden Nutzungsentschädigung nach anderen Kriterien erfolgt als die Berechnung des realen Wertverlusts. Während der Wertverlust durch die gefahrenen Kilometer und das Alter des Fahrzeugs bestimmt wird, …

  • Zitat von berme: „Naja wie fahren nur ca 12000 km im Jahr. Wenn sich die Klage 2 Jahre hinzieht macht das jetzt nicht viel aus. Das Auto so lange kaum oder gar nicht zu benutzen macht wenig Sinn. “ Da bin ich mit dir eins. In deinem Fall würde ich das Fahrzeug auch nicht stehen lassen, wohl aber versuchen, noch in der ersten Instanz einen Vergleich anzustreben. Die Aussichten auf einen guten Vergleich könnten sich nach dem ersten Verhandlungstermin im Musterfestellungsverfahren am 30.09.2019 deu…

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