Das Fahrzeug weiterbenutzen oder lieber nicht, das scheint hier die Frage, wenn man auf Rücknahme des Fahrzeugs geklagt hat. Nun, diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt, wie so oft, auf den Einzelfall an. Dabei muss man wissen, dass die Berechnung der von der Kaufsumme abzuziehenden Nutzungsentschädigung nach anderen Kriterien erfolgt als die Berechnung des realen Wertverlusts. Während der Wertverlust durch die gefahrenen Kilometer und das Alter des Fahrzeugs bestimmt wird, …
Zitat von berme: „Naja wie fahren nur ca 12000 km im Jahr. Wenn sich die Klage 2 Jahre hinzieht macht das jetzt nicht viel aus. Das Auto so lange kaum oder gar nicht zu benutzen macht wenig Sinn. “ Da bin ich mit dir eins. In deinem Fall würde ich das Fahrzeug auch nicht stehen lassen, wohl aber versuchen, noch in der ersten Instanz einen Vergleich anzustreben. Die Aussichten auf einen guten Vergleich könnten sich nach dem ersten Verhandlungstermin im Musterfestellungsverfahren am 30.09.2019 deu…
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