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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Exakt das gleiche Problem hatten wir hier schon einmal. Nachdem die Werkstatt das Problem nicht beseitigen konnte, hat der damals Betroffene im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahren durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen gutachterlich klären lassen, worin die Ursache dafür liegt, dass das Fahrzeug nicht geradeaus läuft. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug völlig in Ordnung ist und der Grund für das Schiefziehen in einer leichten Neigung der Straße liegt, …

  • Zitat von blacky-eti: „Dann müsste es bei JEDEM Auto so sein. Iss aber nicht! “ Doch, müsste eigentlich bei jedem Auto so sein. Wenn die Straße zur Seite leicht geneigt ist, was man mit dem bloßen Augen meist nicht erkennen kann, sollte jedes Auto zur abgeneigten Seite ziehen. In der Praxis merkt man das nicht, weil der Effekt gering ist und man in aller Regel auch nicht freihändig unterwegs ist sondern das Lenkrad festhält und dabei automatisch ein leichtes zur Seite ziehen ausgleicht, ohne das…

  • Zitat von dergast: „Egal ob rechte, mittlere oder linke Spur, Landstraße, oder übliche Straßen. Rechtsdrall. “ Die Spur (auf Autobahnen) ist auch egal, weil sich die Fahrbahn stets immer nach rechts neigt. Teste den Effekt doch einmal in einer Autobahnbaustelle, bei der du auf die linke Fahrbahnseite geleitet wirst, wo die Neigung dann nach links ist, da du ja quasi entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung fährst. Hat dein Fahrzeug dann einen Linksdrall, weißt du, dass es nicht am Fahrzeug liegt.…

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