Zitat von Micha1960: „Oder muss ich damit in die nächste Vertragswerkstatt, damit die Gebrauchtwagengarantie erhalten bleibt? “ Die Kopplung einer Gebrauchtwagengarantie mit einer Werkstattbindung ist unzulässig, so dass du die Werkstatt frei wählen kannst. Steinschlagschäden fallen allerdings unter die Teilkaskoversicherung. Solltest du einen Tarif mit Werkstattbindung abgeschlossen haben, müsstest du dich daran halten, wenn du die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen willst. Falls du deine…
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