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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von Käfer62: „Wenn dann mal im Winter "Familientreffen" bei uns angesagt ist, hab' ich immer noch die Möglichkeit, zusätzliche Schlafplätze zu schaffen indem ich mir den Wowa auf den Hof stelle. Das geht natürlich nur mit 'ner "Ganzjahreszulassung"“ Das ist richtig. Wer seinen abgemeldeten Wohnwagen offen auf seinem Grundstück abstellt, um den Raum zu Wohnzwecken zu nutzen, bedarf hierzu in vielen Bundesländern sogar einer Baugenehmigung. Außerdem gibt es Kommunen, die in Ihren Ortssatzung…

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von Käfer62: „Mein Wohnwagen steht auf dem Grundstück einer Spedition, wenn ich ihn dann außerhalb der "Saison" für eine "vorübergehende Schlafmöglichkeit" auf mein Grundstück ziehen würde, gäbe es Probleme mit der Rennleitung“ Du hattest ja geschrieben, dass dein Wohnwagen eine Ganzjahreszulassung hat. Als zugelassener Wohnwagen kannst du ihn ganz losgelöst vom Landes- und Ortsrecht natürlich auch auf deinem Grundstück parken. Er bleibt dann eine mobile Einrichtung. Du kannst ihn dann auc…

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von Kajo: „Das wäre dann ja auch für einen Wohnwagen mit Saisonkennzeichen möglich, nur im öffentlichen Straßenverkehr dürfte er außerhalb der auf dem Kennzeichen angegebenen Zeiträume nicht bewegt werden.“ Vielleicht hat der Vermieter von Yeti_in_red mit der Klausel, nur zugelassene Fahrzeuge dürften abgestellt werden, ja auch gemeint, dass man nach Verlassen des Fahrzeugs stets die Türen zu schließen und abzuschließen hat. Zitat von BernhardJ: „Und was passiert nach 2 Wochen wenn man den…

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von YETI_in_red: „Ich denke eher, man will verhindern, dass durch das Abstellen von "Schrott" Parkflächen blockiert werden - nicht mal gegen Bezahlung.“ Da hast du wohl recht. So würde ich die Klausel auch interpretieren. Mein Hinweis war auch scherzhaft gemeint. Zitat von YETI_in_red: „... also doch nicht in "meiner" Tiefgarage.“ Straßenverkehrsrechtlich nicht. Zivilrechtliche Vertragsvorschriften sind jedoch auslegungsfähig und da könnte man hier durchaus die Ansicht vertreten, dass Fahr…

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von Margiani: „Na, na floflo , erfüllt das nicht schon den Tatbestand der Anstiftung zur Urkundenfälschung?“ Nein lieber Margiani, es erfüllt nicht den Tatbestand der Anstiftung zur Urkundenfälschung, weil das Überkleben der Zulassungsmonate an einem auf einem privaten Grundstück abgestellten Fahrzeug keine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) begründet, ja nicht einmal den milderen Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 StVG. Für die Urkundenfälschung ist nämlich eine Täuschung, f…

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von mi-go: „Wohnwagen (nicht Wohnmobile!) bekommen seit einigen Jahren keine Saisonkennzeichen mehr, da die Versicherung dafür nicht unterbrochen sein darf (EU-Rechtsgebung). Lediglich die Steuer ließe sich durch ein Saisonkennzeichen sparen, aber die ist ja sowieso nicht wirklich hoch... Sollte jemand in Bezug auf "Wohnwagenanhänger und Saisonkennzeichen" andere Informationen haben, z.B. durch Versicherung oder auch Straßenzulassungsbehörde, dann bitte umgehend Rückmeldung an mich! Hier i…

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von Margiani: „Im Übrigen glaube ich, daß Du meinen wenig ernsthaften Beitrag auch so aufgefaßt hast.“ Richtig, das Augenzwinkern hinter deinem Beitrag habe ich da sehr wohl herausgelesen, zumal ich dich ja jetzt auch schon eine Weile kenne. Mir lag aber dennoch daran, deine nicht ganz ernst gemeinten Worte richtig zu stellen, da es sicherlich auch Leser hier gibt, die deinen "Vorwurf" für bare Münze nehmen.

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von mi-go: „Eben diese Ruheversicherung ist das Problem. Da Wohnwagen (im Gegensatz zu Reise- oder Wohnmobilen) gerne einen (Dauer-) Stellplatz auf einem Campingplatz (Garten o.ä.) finden, soll mit dem Nichterteilen eines Saisonkennzeichens eben dieses Problem umgangen werden. Dauerhaft abgestellte Wohnwagen müssen nämlich anders versichert werden.“ Zulassungsrechtlich gibt es da kein Problem. Ein Kraftfahrzeug oder auch ein zulassungspflichtiger Anhänger muss während der Zulassungszeit ha…

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von mi-go: „Fakt ist, dass das hiesige Straßenverkehrsamt kein Saisonkennzeichen für Wohnwagen ausgibt.“ Das wage ich in dieser Pauschalität zu bezweifeln. Zum einen führt auch der HSK auf seiner Hompage Wohnwagen als mögliche Objekte für ein Saisonkennzeichen ausdrücklich auf, zum anderen gibt es auch gar keine Vorschrift, nach der Wohnwagen vom Saisonkennzeichen ausgenommen sein sollen. Ich vermute daher bei dir, dass entweder der Sachbearbeiter beim HSK ein ziemlicher Penner war oder ab…

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von mi-go: „Soweit mir bekannt ist, kostet die Fahrt ohne gültige HU bei Saisonkennzeichen die gleiche "Strafe" wie bei regulären Kennzeichen. Das betrifft sowohl die Rennleitung als auch die HU-Gebühren.“ Das ist richtig, wobei sich die Verwarnungs- bzw. Bußgelder nach der Dauer der Überschreitung des Termins staffeln. Bis zu 2 Monaten hat man quasi einen Freibrief, d.h. es fällt kein Verwarnungsgeld an. Bei 2-4 Monate beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro, bei 4-8 Monate 25 Euro und wird d…

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von Käfer62: „ich finde, dass es in dieses Forum passt“ Ich finde das auch! Das Thema passt in den Thread und der Thread passt in dieses Forum, denn das Forum ist gerade nicht ausschließlich auf Yeti-Themen ausgerichtet sondern bietet eine hohe Bandbreite an Themen rund um den Straßenverkehr und über den Smalltalk sogar noch darüber hinaus. Wäre das nicht so, wäre dieses Forum sehr schlank und hätte vermutlich nur wenige aktive Mitglieder. So wie es ist, finde ich es genau richtig und dafü…

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von Käfer62: „Damit du mit einer 100er Zulassung auch bis 100 km/h fahren darfst, muss das Zugfahrzeug (Leermasse) mindestens genaus schwer sein wie der Wohnwagen mit seinem zulässigen Gesamtgewicht.“ Danke für die Info, Bernd! Das war mir jetzt gar nicht so bewusst. Unter diesen Umständen hast du natürlich recht, dass für Wohnwagenfahrer schwere Autos besser sind. Ich habe keinen Wohnwagen, ja nicht einmal ein Zelt. Sind Wohnwagen eigentlich noch "in" oder geht der Trend heute mehr zum Wo…

  • Yeti mit Wohnwagen

    floflo - - Skoda Yeti Allgemeines

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    Zitat von mi-go: „Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte ich unseren WoWa um die Höhe der Deichsellast (Stützlast) auflasten lassen. Achslast bleibt gleich. Wird also Achslast 2000kg plus Stützlast 100kg gleich zGM 2100kg. Den Eintrag würde der TÜV oder die Dekra machen.“ Das ist ein sehr komplexes Thema, denn es gibt mehrere Tatbestände, die man nicht verwechseln darf. So unterscheidet man zwischen einem Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts (zGG), der zulässigen Achslast und der zul…

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