Nachdem hier verschiedentlich die Frage nach der Legalität des Befahrens von Feld- und Waldwegen angesprochen wurde, möchte ich hierzu kurz etwas anmerken. Zunächst muss man zwischen Feld- und Waldwegen unterscheiden. Für Feldwege gilt, dass straßenverkehrsrechtlich das Befahren nur dann verboten ist, wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen angeordnet ist. Ansonsonsten können diese Wege mit Kraftfahrzeugen befahren werden, solange es der Eigentümer (Gemeinde oder privat) nicht ausdrücklich…
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