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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von Rock.Opa: „da fahre ich heute so in Remscheid über die B229, da zeigt mir mein Navi an, ich wäre irgendwo in Wuppertal-Vohwinkel“ Dein Navi spinnt nicht. Es hat vielmehr einen sechsten Sinn und ist in der Lage, deine geheimsten Wünsche zu erkennen. Siehe hier: Flache Witze - flach gepostet Andreas

  • Zitat von Rock.Opa: „Auf die Frage, wie hoch denn nach Ablauf der Garantie die Reparaturkosten seien, war die erste Antwort: "Das geht nicht mehr kaputt."“ Na ja, ganz schön selbstsicher dein Autohaus. Aber immerhin hast du ja auf die neue Antenne jetzt auch wieder zwei Jahre Garantie. Wenn du dauerhaft vor Kosten geschützt sein willst, musst du also sehen, dass du sie immer kurz vor Ablauf der zwei Jahre himmelst, z.B. indem du in Gegenwart deines Yeti laut rufst: "Boah ey, Wuppertal!"

  • Zitat von Rock.Opa: „Schon wieder ist die GPS-Antenne kaputt. Zumindest sind es die gleichen Anzeichen wie im Februar. Wie sieht das denn jetzt aus? Habe ja im Februar auf Garantie eine neue GPS Antenne bekommen. Im März lief die Garantie aus. Wer zahlt das jetzt? Nach nur einem halben Jahr? Wer weiß das?“ Auf alle Neuteile beträgt die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) des Verkäufers 2 Jahre (aber: Beweislastumkehr nach sechs Monaten). Darüber hinaus gibt es oft eine Herstellergaran…

  • Zitat von lfb: „Alle Neuteile, die man bezahlt hat, haben auch Garantie wie beschrieben. Wurde ein Teil im Rahmen der Garantie ausgetauscht und es wurde (logischerweise) nicht bezahlt, dann führt es auch nicht zu einer (selektiven) Verlängerung der Garantie. Deswegen bekommt man normalerweise auch wenig Nachweis, was getauscht wurde.“ Das stimmt, ich will es aber noch etwas präzisieren und differenzieren. Die Garantie des Herstellers ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung. Der Hersteller ka…

  • Zitat von Herne: „Für Arbeiten die bezahlt, bekommst du nichts schriftlich über die durchgeführten Arbeiten. Ich hätte es auch schön gefunden, für Kette und Kupplung ein Stück Papier zu haben um es dem späteren Käufer zeigen zu können. So bleibt nur der Weg zu damit die ihren Computer befragen.“ Genau deshalb habe ich hier ja auch den Tipp gegeben darauf zu bestehen, den Anspruch als Sachmängelhaftungsanspruch (Gewährleistungsanspruch) geltend zu machen. Die Sachmängelhaftung und die Garantie st…

  • Zitat von Rock.Opa: „Es wird also jetzt wieder eine neue Antenne eingebaut - wenn sie dann geliefert wird. Hier hat die Kulanzregelung gegriffen und lt. Meister übernimmt der (Antennen)-Hersteller 70% der Materialkosten. Der Rest von 140 Euronen (inkl. Einbau und Mächensteuer) bleibt bei mir hängen. Aber dann habe ich ja auch wieder zwei Jahre Gewährleistung auf die Antenne“ Die teilweise Kulanz ist zwar besser als mit der rostigen Gabel ins Knie, dennoch könntest du hier vielleicht noch mehr er…

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