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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von flifla: „Aktualisierung: der Ölverbrauch an meinem Yeti pendelt sich jetzt nach dem Abscheiderwechsel so bei 0,5...0,75L pro 1000km ein.“ Zitat von berme: „Finde ich immer noch zu hoch. Das bedeutet ja ca 6 Liter auf 10000 km.“ Zitat von flifla: „Servus, laut den Kollegen in der Werkstatt wäre dies bei dem Motortyp noch ein "guter" Wert“ Der Ölverbrauch eines Motors hängt einerseits vom Fahrprofil ab, anderseits aber auch von Fertigungstoleranzen. Schließlich kann Verschleiß für einen …

  • Zitat von ronne: „das ist kein Betrug. “ Doch, das ist es sehr wohl und glaube mir, ich kann das beurteilen. Du bist zwar nicht verpflichtet, von dir aus einen Ölverbrauch von 1 l/1000 Km zu offenbaren, wenn du von einem potentiellen Käufer aber nach dem Ölverbrauch gefragt wirst, bist du verpflichtet, eine wahrheitsgemäße Angabe zu machen. Das gilt auch, wenn er nur fragen sollte, ob der Ölverbrauch erhöht ist. Erhöht ist ein Ölverbrauch immer dann, wenn er um mehr als 10 % des vom Hersteller g…

  • Zitat von schrauberass: „Zu hoher Ölverbrauch wurde durch deutsche Gerichte schon als versteckter Sachmangel abgeurteilt. “ Sachmangel ja, versteckt wohl eher nicht, da der Ölverbrauch ja messbar und ein erhöhter Verbrauch so erkennbar ist. Ich persönlich würde nie ein Fahrzeug mit erhöhtem Ölverbrauch kaufen, da dies immer ein Alarmzeichen ist und auf einen erhöhten Verschleiß und nahendem Schaden zwar nicht zwingend hindeuten muss aber kann. Daher ist es auch sinnvoll, bei einem Gebrauchtwagen…

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