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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Die Vorschrift des § 11 Abs.2 StVO (Bildung einer Rettungsgasse) ist vielleicht die Vorschrift in der StVO, gegen die prozentual am häufigsten verstoßen wird. Das liegt nicht nur an fehlender Aufklärung sondern auch an der Vorschrift selbst, die nicht hinreichend definiert ist, so dass diejenigen, die aufklären wollen, eigentlich selbst nicht so genau wissen, wie sie aufzuklären haben. Eine Definition z.B. des stockenden Verkehrs im Sinne dieser Vorschrift findet sich weder im Gesetz, noch in de…

  • Zitat von lego63: „Deshalb meine anschließenden Fragen nach der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes. Wie oft steht man im Stau und wie oft muss tatsächlich ein Einsatzfahrzeug passieren? Nicht, dass ich das als Ausrede für die Nichteinhaltung des Gestzes gelten lassen möchte (ganz im Gegenteil), nur handeln wohl viele Autofahrer nach dem Motto, dass die Wahrscheinlichkeit so gering ist, dass man deshalb erst im Falle des Falles zur Seite fahren muss.“ Dass das Gesetz nicht beachtet wird, bedeutet hie…

  • Zitat von yyeettii: „hier bin ich mal grundsätzlich anderer meinung als floflo; ich bin davon überzeugt, daß drastische strafen wie z.b. in norwegen, das "fehlende" oder eher vernachlässigte bewußtsein sehr schnell und vor allem nachhaltig schärfen würden!“ Hier hast du mich falsch verstanden. Mit fehlendem Bewusstsein meine ich die fehlende Kenntnis davon, wie man sich zu verhalten hat. Wenn man 1.000 Führerscheininhaber befragen würde, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Rettungsgasse …

  • Zitat von lego63: „In den Fällen, in denen absichtlich oder zumindest grob fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, bin ich Deiner Meinung. Bei 'leichten' und unabsichtlichen Verstößen gehe ich eher mit der Regelung konform, dass die Strafen gering ausfallen (selbst wenn die Kosten der Bürokratie nicht gedeckt werden sollten).“ Prinzipiell stimme ich dir zu. Die Verwarnungsgelder sind jedoch deshalb so niedrig bemessen, weil sie von einer bloß fahrlässigen Tatbegehung ausgehen. Bei Vorsat…

  • Zitat von lego63: „Studien belegen, dass der Mensch ein 'Herdentier' ist, d.h. sich in der Menge wie ein Schaf zu verhalten“ Und ich dachte immer, wir stammen vom Affen ab. Jetzt weiß ich auch, warum mich meine Frau immer so anblökt, wenn ihr was nicht passt . Andreas

  • Im Freundeskreis hatten wir jetzt auch das Thema Rettungsgasse diskutiert. Dabei wurde besonders kontrovers die Frage diskutiert, ob beim Bilden einer Rettungsgasse auch der Standstreifen mitzubenutzen ist. Ich hatte hier im Forum dazu die Ansicht vertreten, dass man den Standstreifen mitbenutzen muss. Tatsächlich ist diese Frage jedoch nicht so einfach zu beantworten. Sofern nicht ausdrücklich zum Befahren freigegeben, gehört der Standstreifen nach der StVO nämlich nicht zur Fahrbahn und darf d…

  • Zitat von Chumung: „" Die Seitenstreifen- (der Standstreifen ist eine Seitenstreife) - sollen benutzt werden. So die Kommentierung zu § 11 Absatz 2 StVO im Kommentar zur Straßenverkehrsordnung von Hentschel, § 11, Rn. 9.“ Danke Chumung für die Anfrage an den ACE. Die haben ja wirklich schnell geantwortet. Im Ergebnis sehe ich das genauso, nur aus der zitierten Kommentierung ergibt sich das leider nicht. Dort befindet sich vor dem Wort "Seitenstreifen" nämlich noch das Wort "befahrbarer". Zum bef…

  • Zitat von Rock.Opa: „... gleich die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit abnehmen und zusätzlich noch ein Jahr hinter Schloss und Riegel“ ...dann aber mit Playstation und Fahrsimulator. Wahrscheinlich hat der Fahrer einen Behindertenausweis in dem das Merkmal "taub" eingetragen ist und kann für sich noch Privilegien beanspruchen. Ach nein, das geht ja nur, wenn "blind" eingetragen ist. Andreas

  • Danke Rock.Opa, ein gutes Video, in dem auch die meiner Meinung nach richtige Empfehlung gegeben wird, den Standstreifen bei der Bildung der Rettungsgasse mitzubenutzen. Solange der ADAC und auch einige andere das jedoch immer noch anders sehen, wird die Verunsicherung am Ende nur noch größer und das Bilden einer funktionierenden Rettungsgasse praktisch unmöglich. Für mich ist das ein unhaltbarer Zustand, der ein dringendes Eingreifen des Gesetzgebers oder zumindest eine offizielle Stellungnahme…

  • Zitat von YETI_in_red: „Meines Erachtens sollte die Bildung der Rettungsgasse (schon bei verminderter Geschwindigkeit oder "stop-and-go") - wie das Anhalten an einem Stoppschild - "in Fleisch und Blut übergehen".“ Stimmt! So ist es ja auch die StVO vor, wonach die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr zu bilden ist. In Fleisch und Blut ist das bei uns allerdings noch nicht übergegangen, wobei ich es bereits als einen Erfolg werten würde, wenn es wenigstens mal ins Gehirn übergeht. Zitat v…

  • Zitat von Käfer62: „Meiner Meinung nach sollte in den 3 Min vor der Tagesschau nicht mit "Respekt, wer's selber macht" geworben werden sondern der 7. Sinn sollte wiederbelebt werden“ Ja, ja, der 7. Sinn, fast 40 Jahre Fernsehgeschichte, der müsste wirklich wiederbelebt werden. Das war eine gute Sendung, wenngleich so mancher Spot heute eher zum Schmunzeln anregt, wie vor allem der legendäre Spot "Frau am Steuer" von 1975. youtube.com/watch?v=xixym7vGUQ4 Was die Rettungsgasse anbetrifft, hilft ei…

  • Zitat von minoschdog: „Führerschein Anwärter im Rahmen ihrer Erste-Hilfe Ausbildung 1 Woche lang auf einem NAW mitfahren lassen, dann bildet sich in den Köpfen langsam aber sicher eine Rettungsgasse heran.“ Das ist eine gute Idee, aber was ist mit uns alten Säcken? Ich denke mal, dass in einem Stau vielleicht nur jedes 20. Fahrzeug von einem Führerscheinneuling gefahren wird. Wenn dann jeder 20. (und wir beide natürlich ) die Gasse bilden, wird das wohl kaum funktionieren. Man muss also schon ei…

  • Hier werden viele - auch gute - Vorschläge gemacht, wie man den Autofahrer darauf Aufmerksam machen kann, dass eine Rettungsgasse zu bilden ist. Wichtiger erscheint mir jedoch, dass man erst einmal umfassend darüber informiert, wie die Rettungsgasse überhaupt zu bilden ist. Die Österreicher haben dies getan und das hat Früchte getragen. Andreas

  • Zitat von YETI_in_red: „Ich denke, es ist eher Gleichgültigkeit, Gedächtnisschwund und Dummheit. Ich glaube, jeder hat schon gehört wie eine Rettungsgasse gebildet wird. “ Na ja, solange der ADAC sagt, der Standstreifen darf nicht mitbenutzt werden, der AVD hingegen sagt, er ist mitzubenutzen, wie soll dann der Autofahrer durchblicken? Solange nicht definiert ist, was man den unter stockendem Verkehr zu verstehen hat, wie soll es der Verkehrsteilnehmer wissen. Gehört haben sicherlich die meisten…

  • Zitat von YETI_in_red: „... und ich dachte bisher immer, dass die StVO (§11) gilt und nicht das, was irgendwelcher Vereine meinen “ Und, was steht nun in § 11 StVO? Bist du nach Lesen der Vorschrift schlauer und weißt jetzt, ob man den Standstreifen mitbenutzen darf/soll und was der Gesetzgeber unter stockendem Verkehr versteht?

  • Zitat von YETI_in_red: „Ja, da steht nix vom Standstreifen - also darf ich ihn nicht benutzen. “ Zitat von BernhardJ: „Da wäre ich mir nicht so sicher. In vielen anderen §§ der STVO steht auch nichts vom Standstreifen. Das heißt aber noch lange nicht, dass er nur zur reinen Zierde gebaut wurde. Alles Auslegungssache der Jurisprudenz. “ In der deutschen StVO ist kein ausdrückliches Verbot des Befahrens des Standstreifes geregelt. Das Verbot ergibt sich nur indirekt aus § 2 Abs. 1, wo es heißt: Fa…

  • Zitat von YETI_in_red: „Was ist daran nicht eindeutig? “ Ich habe nicht geschrieben, dass es nicht eindeutig ist. Ich habe nur geschrieben, dass es die Österreicher präziser geregelt haben. Bei Ihnen ist das Befahren des Pannenstreifens verboten. Punkt, aus. In Deutschland drückt man sich komplizierter aus, quasi ein Verbot durch die Hintertür. Es wird auch nicht ausdrücklich vom Standstreifen gesprochen sondern vom Seitenstreifen. Die Regelung lässt damit mehr Spielraum für Ausnahmen. Dennoch s…

  • Zitat von Käfer62: „Im § 38 StVO steht: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ Stelle ich mein Auto zum Bilden einer Rettungsgasse auf den Seitenstreifen, habe ich einen sogenannten Rechtfertigungsgrund. “ Im Ergebnis sehe ich das genauso, wobei der § 38 StVO allerdings nicht die Rechtfertigung zur Bildung einer Rettungsgasse ist sondern nur die Pflicht begründet, Fahrzeugen mit Sonderrechten Platz zu machen. Die Rettungsgasse ist aber unabhängig davon zu bilden is…

  • Zitat von BernhardJ: „Ich persönlich halte ein Vorankommen in der Rettungsgasse für sicherer als auf dem Seitenstreifen. “ Das dürfte zumindest dann zutreffen, wenn die Rettungsgasse korrekt gebildet und nicht von irgendwelchen Dummdröslen versperrt wurde. Im Einsatz muss sich der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs in der Regel sehr schnell entscheiden, auf welchem Weg (Rettungsgasse oder Standstreifen) er am schnellsten ans Ziel gelangt. Ein Irrtum hierbei wird man ihm nur dann vorwerfen können, wen…

  • Zitat von tueddelkram: „Viele Autofahrer kennen die Gasse immer noch nicht, so schwer ist das doch gar nicht “ Die neuen Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse unterscheiden sich von den bisherigen nur marginal. Das Problem ist, dass man - sowohl nach bisherigem als auch nach neuem Recht - die Rettungsgasse grundsätzlich bei jedem schon im Ansatz befindlichen Stau bilden muss. Es dürfte also gar keinen Stau geben, bei dem keine Rettungsgasse vorhanden ist. Ich habe aber noch nie einen Stau mit g…

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