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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Elektronische Parkscheibe

    floflo - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Eigentlich sollte man ja meinen, dass Rechtsauskünfte des ADAC Hand und Fuß haben und man sich darauf verlassen kann. In der letzten Zeit ist mir allerdings schon öfter aufgefallen, dass der ADAC zuweilen Rechtsansichten vertritt, die zumindest grenzwertig sind. Für grenzwertig halte ich auch die Zulässigkeit elektronischer Parkscheiben. Zwar hat der Gesetzgeber in § 13 Abs. 3 eine Regelung aufgenommen, wonach zur Überwachung der Parkzeit auch elektronische Vorrichtungen zulässig sind, doch wie …

  • Elektronische Parkscheibe

    floflo - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Zitat von YETI_in_red: „Dann also doch diese.“ Ja, diese Parkscheibe ist in der Tat erlaubt. Mann muss die Uhr nur abschalten, wenn man parkt.

  • Elektronische Parkscheibe

    floflo - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Zitat von NKO: „Und warum steht dann im Angebot die folgende Bemerkung? "Der Artikel entspricht nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO)"“ Die äußere Form entspricht der StVO. Die StVO verbietet auch nicht das Anbringen eines Uhrwerks auf der Rückseite. Nicht erlaubt ist es allerdings, die eingestellte Parkzeit nach Beginn des Parkvorgangs zu verändern, sei es manuell durch Weiterdrehen des Einstellrads oder automatisch durch ein Uhrwerk. Da man davon ausgehen muss, dass derjenige, der sich eine …

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