Zitat von Handtuch: „Das ist ja, als wenn die um ein Ticket betteln. “ Ich finde Gehwegparker sehr egoistisch. Rechts und links neben "meiner" Tiefgaragenausfahrt parkenregelmäßig irgendwelche Fahrzeuge. Da der Gehwege nicht sehr breit ist, bleibtfür die Fußgänger gerade noch ein knapper Meter. Die Fahrzeuge stehen mit allen Rädern so auf dem Gehweg, dass die Fußgänger gezwungen sind,direkt an der Hauswand entlang zu gehen. Wenn ich meinen Bruniño aus derTiefgarage schiebe, sehe ich erst mal nix…
Zitat von pmhausen: „Yir, das ist aber auch etwas völlig Anderes (m.E.) “ ... wieso - heist der Fred nicht: "Parken auf dem Gehweg"? Meines Erachtens ist es völlig egal wieviele Räder auf dem Gehweg stehen ... - es ist nicht erlaubt (also verboten) - außer, es ist extra ausgeschlidert.
Zitat von Harry App: „Deshalb ist mir auch unklar, wieso es in Deutschland verboten ist. “ ... weil bekanntlich der Spruch gilt: "Reicht man dem deutschen Bürger den kleinen Finger, greift er nach dem ganzen Arm." und parkt überall - egal mit wieviel Rädern.
Zitat von floflo: „Zu den häufigen, von Uneinsichtigkeit der Verkehrsteilnehmer geprägten Parkverstößen gehört übrigens das "Linksparken" oder wie es genau heißt, das Parken entgegen der Fahrtrichtung. “ In Berlin wird das streng geahndet. Wenn wir in der Firma – die an einer Bundesstraße mit mittigen Straßenbahngleisen und eingeschränktem Halteverbot liegt – angeliefert werden, gibt es Stress. Ein LKW-Zug (mit Stapler am Heck) passt gerade so auf die Fahrbahn, dass bei geschlossener Plane die S…
Zitat von pmhausen: „es ist laut StVO aber nunmal einfach nicht gestattet ... macht die Rennleitung alles richtig ... “ So ist es - habe nix anderes behauptet - ich habe nur meine persönliche Meinung zu dem Sachverhalt dargelegt. Ich bin dennoch der Meinung, dass in einem solchen Fall - auch wenn es mich nicht selbst betroffen hat - ein Hinweis oder 'ne mündliche Verwarnung genügt hätte. Ich rege mich auch darüber auf, dass auf dem Gehweg parkende Pflegedienste abgestraft werden.
Zitat von floflo: „Das Gericht hat entschieden, dass es keine Beleidigung darstellt, wenn man einen Falschparker, der unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, "Parkplatzschwein" nennt. “ Solange man ein höfliches "Sie" davor sagt, ist alles korrekt.