Zitat von floflo: „Das Aussehen der Parkscheibe ist in der StVO konkret geregelt und diese Regelung lässt sich durch eine bloße Verlautbarung des zuständigen Ministeriums auch nicht einfach außer Kraft setzen.“ Dann also doch diese.
Zitat von Q5-Killer: „Und wer - bitteschön - soll da dann erkennen können, dass die zuletzt gezeigte 'Uhr' auch auf 'Stillstand' steht...oder bei den Digitalen..? Sollen die 'Prüfer' erst ein paar Minuten neben dem Auto stehen bleiben?“ Das ist doch nicht dein Problem. Solange die Parkscheibe so aussieht (Bild 318 StVO) und das Uhrwerk gestoppt ist, kann dir die nette Dame vom Ordnungsamt oder die Rennleitung nix. Außerdem gehe ich davon aus, dass der (die) Prüfer(in) nicht in der Hosentasche st…
Zitat von NKO: „Und warum steht dann im Angebot die folgende Bemerkung? "Der Artikel entspricht nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO)"“ - Weil die Verkäufer/Hersteller davon ausgehen, dass der generell böse Kraftfahrer diese nur kauft, weil er den Stopp-Schalter NICHT bedienen will. - Weil es sich vorsorglich gegen alles absichern will. - Weil er die StVO nicht kennt. Wer davon ausgeht, dass der Hersteller/Verkäufer die mitlaufenden Parkscheiben nur herstellt/vertreibt weil er davon ausgeht, d…
Zitat von Cactus: „Hinweis: Der Artikel entspricht nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO).“ Wer lesen kann ist klar im Vorteil: - Lies mal: #22 und #23. Die StVO zeigt lediglich ein Bild der zugelassenen Parkscheibe. Zitat von YETI_in_red: „Solange die Parkscheibe so aussieht, ...(Bild 318 StVO)“ Wenn das erfüllt ist, ist alles gut.