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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von derjan: „Jetzt hab ich mal mit GPS gemessen Aktuell mit 205/55R16 Es wird ca. 9-10% zu viel angezeigt Damit sollte es mit den 205/65R16, die ja 8% größer sind, mit den Tacho ohne Probleme passen “ Darauf habe ich seit etwa 70 Beiträgen gewartet... Für die Eintragung eines größeren Rades braucht man eine Bestätigung, dass der Tacho nicht zu wenig anzeigt. Entweder durch eine Prüfstandsmessung oder eine Fahrt mit Prüfer und GPS auf dem Beifahrersitz. Letzteres habe ich schon mal gemacht,…

  • Zitat von blacky-eti: „Entweder er findet ein Gutachten, mit dem er einen Prüfer überzeugt oder einer Prüfer, der das abnimmt und einträgt. Ersteres wird sehr schwer sein, denn das Gutachten muss sich auf seine Hardware beziehen. Die andere Lösung ist a) teuer und b) ist das Ergebnis fraglich. “ Teuer wird es nur durch die neuen Räder, die man sich evtl. vergeblich kauft. Die Abnahme beim Gutachter (TÜV/Dekra) schätze ich auf 80 bis 150 € plus Eintragung in den Fahrzeugschein für etwa 12 €. Für …

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