Zitat: „StVO – Straßenverkehrs-Ordnung § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Die vollständige StVO ist beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als PDF zu finden. bmvbs.de
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