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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Tja, hier ist das wesentliche Problem die ET40. Gegenüber ET45 (Standard beim Yeti), stehen diese Felgen auf jeder Seite 0,5 cm raus! Das lässt sich günstiger mit den Kotflügelverbreiterungen von Skoda oder Superskoda beheben, als mit einer Tieferlegung! Google mal nach den Dingern. Sooo teuer sind die gar nicht... LG Markus

  • Zitat von targaduke: „sogar ohne Auflagen für Kanten bördeln oder ausstellen“ Ganz so einfach ist's nun denn doch nicht: Für die 225/50 R17 gilt 24J und 248, also 'Ausstellen' oder verbreitern vorne und hinten. Aber ich bin mir sicher, dass die auch ohne Auflagen durchkommen. Ich hab ET35 und kein Problem... LG Markus

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