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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Ort des Aufklebers

    Jimena - - Skoda Yeti Allgemeines

    Beitrag

    Servus!! Da die Geburt meines Yetis kurz bevorsteht, habe ich mir gerade die Rettungskarte ausgedruckt und laminiert. Vorher war ich noch beim ÖAMTC (der österreichische ADAC) und habe mir einen Aufkleber geholt. Nun meine Frage: auf meinem Aufkleber steht, ich soll ihn auf der Fahrerseite unten auf die Frontscheibe kleben. Auf euren Fotos klebt der Aufkleber aber oben. Ist das ein Länderunterschied?????? (Oben würde mir auch logischer vorkommen). Also, wohin mit dem Aufkleber????? glg, Jimena

  • ok, d.h. am besten auf jede Scheibe, in jede Ecke einen Aufkleber

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