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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von berme: „Richtet sich auch nach dem Anschaffungswert. “ Woher hast du diese Information? Ich habe bis jetzt keine offizielle Informationen gefunden, nach welchen Kriterien die Entschädigung gestaffelt sein sollen? Wäre schön wenn du deine Quelle hier angibst Danke Harzer4x4

  • Zitat von Patsche: „Bin mal gespannt ob auch die ex Fahrzeughalter die das Auto nach der Anmeldung zur Sammelklage verkauft haben auch etwas vom Kuchen erhalten. “ Na ich hoffe doch ja Habe das Geld bereits für eine VW-Autostadtbesichtigung eingeplant. Floflo, hast du da mehr Informationen wie zb der Verteilerschlüssel aussehen sollte? Gruß Harzer4x4

  • Hallo so ganz mag ich das alles noch nicht glauben, vor allem ob auch die Autofahrer nachträglich was bekommen (wie ich), die ihren "Schummeldiesel" bereits verkauft haben??? Verstehe ich das weiterhin richtig, das VW für eine anwaltliche Beratung zusätzlich 190 Euro zahlt . Wenn ja, Floflo, nimmst du noch Kunden an Gruß Harzer4x4

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