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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • @ ohneLocke, Mein Tip: Rabattschutz rausnehmen. Meiner Meinung nach ist das der größte Nepp den es gibt. (Wenn man nicht darüber aufgeklärt wurde) 1.: Du zahlst jedes Jahr ein paar Euro Mehrbeitrag. 2.: Im Schadenfall erfolgt trotzdem eine Rückstufung der schadenfreien Jahre. (aktiver, passiver Beitragssatz) d.h. solltest Du irgendwanneinmal die Versicherung wechseln, wird nur der tatsächliche Schadenverlauf (inklusive Rückstufung) an die Nachfolgeversicherung weitergegeben. 3.: In der Kaskovers…

  • @BernhardJ dann hast Du Glück, dass es sich hierbei sogar um Skodawerkstätten handelt. Üblicherweise werden hier aber "freie Werkstätten" unter Vertrag genommen, was nicht heißen soll, dass die schlechter arbeiten. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass Skoda bei Kulanzfällen rumzicken wird. Gruß Klaus

  • @BErnhardJ Ist wohl falsch rübergekommen. Ich meinte wenn Du einen evtl. Kaskoschaden in einer freien Werkstatt reparieren läßt und irgendwann später stellt sich ein anderer Mangel am Wagen heraus, bei dem Du auf die Kulanz von Skoda angewiesen bist, dann wird Skoda höchstwahrscheinlich herumzicken, weil das Fahrzeug eben nicht regelmäßig in der Skoda-Vertragswerkstatt gewartet oder repariert wurde. Gruß Klaus

  • Klugscheissmodus an: Wenn auch nur eine Sparte, sei es Haftpflicht oder Kasko, teurer wird, hast Du, wie vorher schon erwähnt ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen, nach Zugang. Fallbeispiel: Haftpflicht wird um 20,- € teurer, gleichzeitig wird Kasko um 25,- € günstiger. Gesamtbeitrag zwar um 5 ,- € günstiger, jdoch trotzdem Sonderkündigungsrecht. Klugscheissmodus aus. Gruß Klaus

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