14 Tage Frist sind ausreichend. Die Geschichte, wie das Auto zum Händler kommt, ist in der Rechtsprechung noch nicht entschieden, es hängt davon ab, ob es für den Käufer zumutbar ist, die Ware zum Händler zu bringen oder nicht. Das ist hier so eine Geschichte, bei der ich den Käufer ein Stück weit in der Pflicht sehe. Der Verkäufer hat aber die Kosten zu tragen, was nichts nutzt, da ich den Yeti ja nicht mit der Post schicken kann. Dem Verkäufer sid tatsächlich zwei Versuche der Nachbesserung ei…
So haben wir es auch gemacht. Unser Händler hat jetzt am Dienstag den Nachfolger geschossen, und der wird wohl da sein, bevor unser 1.8er den Öltod stirbt...
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