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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Ab Werk jedenfalls nicht. Grüße Jan

  • Zitat von nico1885: „Ich habe mir die P13W [lexicon]LED[/lexicon] in USA bestellt, kann aber erst im Juli bescheid geben ob eine Fehlermeldung ausgelöst wird. (Liefertermin yeti) 1 Stk kostet 99 $ (dachte beide, habe leider zu ungenau gelesen, naja) lg. Nico“ Hui, 200 $ für zwei Leuchtmittel, die Dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Fehlermeldung im KI verschaffen, deren Helligkeit unbekannt ist, und bei denen Du ebenfalls ziemlich sicher mit Widerständen hantieren musst, dam…

  • Nein, so einfach geht das leider nicht. Tatsache ist, dass Leuchtmittel ohne ein E-Zeichen nicht betrieben werden dürfen. Wenn man andere Leuchtmittel als die vorgesehenen einsetzt, ist normalerweise ein lichttechnisches Gutachten erforderlich. Der Preis hierfür übersteigt alles, was ein normaler Mensch dafür ausgeben mag. Und selbst wenn man einen Tüv-Prüfer findet, der es so abnimmt, ist es leider trotzdem nicht zulässig und führt tatsächlich zum Erlöschen der [lexicon]ABE[/lexicon]. Allerding…

  • Zitat von mi-go: „ laut bordbuch muss es aber auch yetis geben, die nur die nebler in diesem gehäuse verbaut haben, also runde nebler. vielleicht kann man die austauschen?! “ Das ist aber alles ein großer Scheinwerfer, die Nebler hängen mit an den Hauptscheinwerfern dran, das würde also ein teurer Spaß. Grüße Jan

  • Zitat von mi-go: „Zitat von Hoinzi: „Das ist aber alles ein großer Scheinwerfer, die Nebler hängen mit an den Hauptscheinwerfern dran, das würde also ein teurer Spaß.“ sorry, aber das verstehe ich nicht...?! “ Jetzt verstehe ich dich nicht... Du sagtest oben, es gebe wohl Yetis mit Neblern ohne TFL-Funktion, vielleicht könne man die ja wechseln. Darauf habe ich nur gesagt, da das alles ein großer Scheinwerfer ist und die Nebler nicht separate Scheinwerfer sondern eine Einheit mit dem Hauptschein…

  • Zitat von mi-go: „aha, wenn ich dich jetzt (richtig?) verstehe, sind nebelscheinwerfer und hauptscheinwerfer miteinander verbunden und bilden EINE große leuchteneinheit? oder anders: der yeti hat nur zwei scheinwerfer vorne, bei denen durch eine maske der eindruck erweckt wird, 4 scheinwerfer zu sein?! strange! lg mi-go“ Genau so ist das. Grüße Jan

  • Wie ist denn die Helligkeit im Vergleich zum Original-Leuchtmittel? Häufig sind die LED-Lösungen signifikant dunkler als das Glühobst... Grüße Jan

  • Zitat von uric_de: „Lichtstärke im dunkeln ausgetestet auf keinen Fall dunkler, bloß anstatt gelblich richtig weiß.“ Sei doch so gut, und halte uns mal bezüglich der Haltbarkeit auf dem laufenden. Ein Freund von mir hatte mal [lexicon]LED[/lexicon] in seinem Tagfahrlicht eines A4 B7, da waren allerdings normale 21 W Lampen verbaut drin, und da sind die LED-Leuchten nach wenigen Wochen nach und nach kaputt gegangen (einzelne [lexicon]LED[/lexicon] ausgefallen). Grüße Jan

  • Wie muss man sich denn Deine Lösung mit dem Widerstand vorstellen? Stecker bei Skoda gekauft und daraus das Zwischenstück gemacht? Du hast nicht zufällig Bilder davon gemacht? Wäre schön, wenn Du mal einen "Langzeitbericht" abgeben würdest, bei einem Kumpel mit einem etwas anderen Leuchtmittel (war kein Yeti) sind die [lexicon]LED[/lexicon] durch den Dauerbetrieb gleich reihenweise gestorben. Grüße Jan

  • Haben die Birnen denn geblinkt (bei Audi kann man die Glühlampenkontrolle schön durch rhythmisches Blinken erkennen)? Du hast nicht zufällig mal ein Bild gemacht, eins mit [lexicon]LED[/lexicon] und eins mit Glühobst? Grüße Jan

  • Die schreiben: "Vermeidung des halbjährlichen Leuchtmittelwechsels" (sinngemäß) Wer wechselt denn einmal im halben Jahr sein TFL? Unseres hält seit über zwei Jahren...

  • Da wird ja meist die Lampenkontrolle mittels Widerstand "überlistet", der sitzt meist im Sockel, so dass das Auto davon nichts gemerkt haben dürfte...

  • Wenn Du eine LED-Lampe mit echter E-Nummer findet, dann darfst Du. Kfz-Leuchtmittel müssen typzugelassen sein, dass wird durch die E-Nummer bescheinigt. Nicht zugelassene Leuchtmittel dürfen nicht verwendet werden. Grundsätzlich sind LED-Leuchtmittel sicher genehmigungsfähig, aber anscheinend wollte bislang kein Hersteller da Geld investieren.

Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.