Zitat von schrauberass: „Das zeigt doch mal wieder, dass mancher Mensch nur Vorschriften zitiert, wenn sie ihm in den Kram passen.“ (korr.) Selbstverständlich gilt auch für diesen Fall die BA uneingeschränkt, denn sie besagt ja, dass man bei solch einem Missgeschick einen Fachbetrieb kontaktieren soll. Der Text der BA schließt auch den schlimmsten Fall mit ein, dass nämlich versehentlich mit falscher Sorte der fast leere Tank voll getankt wurde. Dann ist der Fall ohnehin klar. Was aber, wenn nur…
Ja, sag ich doch! Der Hinweis auf die BA hätte aber (außer dem erhobenen Moralfinger) bei max nichts mehr genutzt, da er weiterhin - mit Diesel - vollgetankt hat und weitergefahren ist, und das ging gut! Genauso wie bei mir. Mehr wollte ich nicht sagen. Ab wieviel Tropfen " Falsches" muss man denn für viel Geld in die Werkstatt? R.S.
Ich habe nicht mehr und nicht weniger gesagt, als dass es bei mir keine Probleme gab - die Empfehlung des Fachmannes, also nicht falsch war. Ebenso muss man feststellen, dass es bei max geklappt hat. Da mein Fachmann auch die Prozentrechnung beherrscht, vertraue ich ihm. R.S.
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