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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Da die Müdigkeitserkennung erst eine große Menge von Daten über einen längeren Zeitraum erfasst, kann sie gar nicht schon beim Losrollen reagieren. Da stimmt dann was nicht, selbst wenn man todmüde losfährt. R.C.

  • Wenn die Frage, bzw. der Vergleich, so gemeint waren, dann sollte man bedenken, dass das Anlegen des Gurtes Pflicht ist, entsprechend penetrant wird gewarnt. Die Müdigkeitserkennung ist eine Erkenntnis der Elektronik und anschließend eine Empfehlung an den Fahrer, mal etwas zu hinterfragen, nämlich, ob eine Pause jetzt evtl. sinnvoll wäre. Sie ist aber auch kein Wecker, denn wenn der sog. Sekundenschlaf bereits stattfindet, ist es schon lange zu spät. R.O.

  • Da gebe ich euch uneingeschränkt recht, nur müssen wir das den anderen, die auf den gleichen Straßen fahren wie wir, noch vermitteln. Ein Drittel der Unfälle auf Autobahnen ist auf Übermüdung zurückzuführen. Da besteht also noch Handlungsbedarf. Wenn es nach mir ginge, hätten wir vor jeder Losfahrt zunächst eine Alkoholkontrolle um das Auto überhaupt starten zu können, und es bliebe nach vier Stunden automatisch stehen, wenn man vorher keinen Parkplatz für mindestens 30 Minuten anfährt..........…

  • Eigentlich sollte die Müdigkeitskennung niemals aktiv werden, vorausgesetzt man fährt nicht mehr, wenn man müde ist und man macht regelmäßig Pausen. Wenn die Müdigkeitserkennung anschlägt, stimmt was beim Fahrer nicht, und man sollte darüber mal ganz schnell nachdenken. Ein Wecker ist sie schon gar nicht. A.T.

  • Wenn die Kaffeetasse angezeigt wird, gibt es einen Grund, viele wollen das aber leider nicht wahrhaben. F.A.

  • Das war doch ohnehin nur ein Gefälligkeitskommentar. Das System darf frühestens nach 15 Minuten erneut eine Meldung abgeben. Meldet es sich schon nach fünf Minuten, dann hat man 10 Minuten (während des Fahrens) gepennt. F.T.

  • Das Teil ist ja eigentlich ein Unaufmerksamkeitsmessgerät. Diese Bezeichnung hat man aus verschiedenen Gründen nicht gewählt, sondern Müdigkeitserkennung, da jeden irgendwann die Müdigkeit überkommt. Mehr als ein Drittel der Unfälle auf Autobahnen geschehen wegen Unaufmerksamkeiten, besonders durch einsetzende Müdigkeit. Fragt man die Unfallverursacher, ob eine Unaufmerksamkeit, Müdigkeit, zu lange Fahrt o.ä. vorliegen könnte, so singen alle uno sono das gleiche Lied: „nein, nein, nein, das komm…

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