Besonders interessant ist eine Dashcam, wenn sie im Fahrzeug des Unfallverursachers installiert war. Es ist ja nicht verboten, seine eigenen Fehler zu dokumentieren. S.R.
Man sollte aber auch bedenken, dass eine Dashcam evtl. nicht nur als Unschuldsbeweis des Besitzers, sondern durchaus auch zum Schuldbeweis eingesetzt werden könnte. G.G.
Das wirst du evtl. nicht selbst entscheiden können / dürfen. Es wird einem Dashcamnutzer ohnehin empfohlen, immer einen Kaugummi zu kauen. Den kann man dann kurz vor dem Unfall schnell noch auf die Linse kleben .... G.D.
Das ist ja eben das Schlimme in unsere Gesellschaft, man darf sich immer herausreden. Die Anzahl der Menschen, die erhobenen Hauptes zu ihren Fehlern stehen, nimmt immer mehr ab. „Nein, ich war das nicht“, anstatt „ja, mir ist da ein Fehler unterlaufen“. Na, belaste ich mich eigentlich schon, wenn ich dem Nachbarauto einen Zettel anhefte: „ Entschuldigung, ich habe ihren Spiegel abgefahren ......... sich einfach mal ehrlich und fair verhalten, so, wie man selber auch gern behandelt würde, dann s…
FoodFreezer schrieb: „a) Haste wohl wohl noch nie mitbekommen das man Gesetze verbiegen kann, brauchst nur den richtigen Anwalt“ Ja , das ist auch (leider) das Recht des Beklagten oder auch Klägers und ihrer Anwälte, die dürfen verbiegen, wie und was sie wollen. Letztendlich entscheidet aber der Richter, was Recht und damit nach dem Gesetz ist. Viele angeblich „verbogene Gesetze“ beruhen auf mangelnder Einsicht. R.S.
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