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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • spiegel.de/wirtschaft/unterneh…iert-haben-a-1119652.html Was VW heute verkündet ist einfach der Gipfel der Unverschämtheit. Ich fühle mich bestätigt, und habe mich bereits am 26.10.2016 bei: my-right.de angemeldet. Außerdem lasse ich mir auch nicht freiwillig die ominöse Verschlimmerungssoftware auf meinen Yeti aufspielen. VG Espressotrinker

  • spiegel.de/wirtschaft/unterneh…iert-haben-a-1119652.html Was VW heute verkündet ist einfach der Gipfel der Unverschämtheit. Ich fühle mich bestätigt, und habe mich bereits am 26.10.2016 bei: my-right.de angemeldet. Außerdem lasse ich mir auch nicht freiwillig die ominöse Verschlimmerungssoftware auf meinen Yeti aufspielen. VG Espressotrinker Zitat von minoschdog: „Ob das gut war? “ ... werden wir sehen

  • Guten Tag Herr XXX (Espressotrinker), wir möchten Sie stetig auf dem Laufenden über Ihr Verfahren bei myRight halten. 1. Rückgabe der Fahrzeuge gegen Neupreiserstattung nun doch möglich? 2. VW lehnt Garantie für Umrüstung weiter ab. 3. Umfrage deutet auf Mängel bei der Umrüstung hin. 4. Immer mehr Gerichte entscheiden für die Kunden - und gegen VW. 5. Wann kann ich mit Geld rechnen? 1. Rückgabe der Fahrzeuge gegen Neupreiserstattung nun doch möglich? Bis jetzt sind wir immer davon ausgegangen, d…

  • Ganz neue Töne!?

    Espressotrinker - - Skoda Yeti Motor & Antrieb

    Beitrag

    Ganz neue Töne: Muss ich die Umrüstung machen lassen? Diese Frage stellen sich viele VW-Kunden. Die Antwort lautet ganz klar: NEIN. Es gibt keine Pflicht zur Umrüstung. "Wenn man das Update nicht will, wird es auch nicht gemacht", so VW-Sprecher Nicolai Laude zu FOCUS Online. Der Kunde werde darüber informiert, dass das Update ansteht und welche Folgen eine Verweigerung haben könnte. Der Kunde könne aber frei entscheiden.??? Artikel hier: focus.de/auto/news/abgas-skand…mruestung_id_5703624.html

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