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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Fahrtauglichkeit

    rotax - - Gesetz & Recht

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    Zitat von Privatier: „Schalker halt, die sind alles so....... “ MfG.

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    rotax - - Gesetz & Recht

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    Zitat von CAROMITO: „Es gibt bei uns zu wenig Bus + LKW Fahrer “ Das liegt aber an der Aussetzung der Wehrpflicht und nicht an der Altersgrenze . Auch ich habe den damaligen LKW-Führerschein Klasse 2 beim BGS gemacht . Im Studium habe ich damit gutes Geld verdient . Die Klasse 2 habe ich nicht verlängert, wozu auch. Auch einen 7,5 Tonner habe ich seit mehr als 25 Jahren nicht gefahren. Zwischen den "verwirrten Alten" und den LKW-Unfällen gibt es m.E. doch gewaltige Unterschiede . Angesichts der …

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    Zitat von SQ5: „Mit deinem alten Dreier darfst du einen Zug (einachsanhänger) bis knapp 19 Tonnen bewegen. Und das sogar im Berliner Berufsverkehr ohne Navigationssystem und Ortskenntnisse. “ Vorwärts immer, rückwärts nimmer . MfG.

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