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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    Zitat von floflo: „Gegenüber der EU mag das ein Beschiss sein, gegenüber dem Kunden wohl eher nicht “ Zitat von Herne: „Der Kunde sieht dann was ich für ein toller Hersteller bin und für die Umwelt getan habe. “ Vor allem zahlt der Kunde dann zu viel KFZ-Steuer . Ich habe immer BMW wegen der geringen CO² Werte beim NEFZ bewundert. VW/Skoda hatte bei ähnlichen Leistungen immer deutlich höhere Werte, d.h die KFZ-Steuer war auch höher als nötig. Irgendwie merken diese "KFZ-Willis" nichts mehr. Die …

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    rotax - - Gesetz & Recht

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    Zitat von mondschein: „Die kaufen einen zugelassenen Neuwagen und gut ists. “ Na ja, ein bereits zugelassenes Auto ist für mich jedenfalls kein Neuwagen mehr . Das ist ein ganz "normaler" Gebrauchtwagen (Tageszulassung). So ein Auto muss erheblich günstiger sein als ein Neuwagen. Der "Rabatt" sollte sich zwischen 30 bis 50 % bewegen. Die knappe Hälfte dieser Summe ist ja schon die Mehrwertsteuer, die bekanntlich der Ersterwerber zu tragen hat . Dazu kommt noch der übliche Gebrauchtwagen-Abschlag…

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    Zitat von otto36: „Betrug!! Werde meinen Händler wohl direkt verklagen müssen. Der hat mir doch tatsächlich beim Erwerb eines Jahreswagens die MwSt. berechnet. Dabei muß er die doch tragen... Zur Klarstellung. Der Händler kauft das Fahrzeug netto ein. Auf den Nettobetrag gewährt er einen Rabatt, dazu kommt dann die MwSt. ( Die der Händler ans Finanzamt abführt ) “ Bei unserem Neuwagen wurde der Rabatt von der UVP abgezogen. Im Preis waren x.xxx,yy € MwSt. enthalten. Egal wer welche Steuer bezahl…

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    Zitat von Herne: „[Umweltministerin will strengere CO2-Limits für Pkw, Vizekanzler interveniert] “ Sommerloch, da darf die "zweite Garnitur" auch mal "mit quaken" . Erst AKK mit "Zivis für alles" und nun von der anderen Truppe "Svenja Wer?" im CO² Rausch . BTT. MfG.

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