Hallo und ! Ich halte von solchen Aktionen gar nichts. Die wollen nur dein Bestens (deine sauer verdienten €). Da es momentan keinen Ansatzpunkt gibt, irgendetwas zu fordern, wird dir jeder rechtschaffende Anwalt raten, die Füße stillzuhalten. Beim Verkäufer auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, kann aber in keinem Fall schaden.
Oben habe ich den Satz falsch "gebaut". Ich meine natürlich den Verkäufer aufzufordern, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, kann nicht schaden.