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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von Knut: „Was ist daran lustig?“ Als lustig würde ich das auch nicht bezeichnnen, eher hässlich Nee, Spaß muss sein. Ich habe mich aber für die Größe 215/60R16 entschieden, weil sie meiner Meinung nach sehr stimmig ist und die ohnehin schon sehr großzügig bemessenen Radkästen nicht noch leerer ausehen lassen. Ich fahre übrigens die Semperit Speed-Grip2 XL in H-Ausführung auf einer 7,5"-Alufelge. Die Semperits sind, genau wie die Tests ergeben haben, gute Winterreifen. Die stehen den Conti…

  • Ich schmeiss noch mal reifendirekt.de in den Ring. Dort habe ich vor ein paar Jahren vier Goodyear Ganzjahresreifen für unseren Ex-Zweitwagen gekauft. Alles lief äusserst zufriedenstellend ab.

  • Oder es ist eine [lexicon]ABE[/lexicon] dabei, dann entfällt das Eintragen. So ist bei meinen 16x7,5 ET 47 Winteralufelgen.

  • Zitat von old man: „Hallo delvos, dann zitiere ich mal A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte [lexicon]Reifengröße[/lexicon] verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren ( [lexicon]COC[/lexicon] ) genannt ist, so sind die Angaben über die [lexicon]Reifengröße[/lexicon] in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die [lexicon]ABE[/lexicon] des Sonderrads eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti…

  • "Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind." Ich glaube, du deutest meine [lexicon]ABE[/lexicon] falsch. Dort steht eindeutig, dass ich meine Räder (auch mit Reifen, die nicht im [lexicon]COC[/lexicon], aber die in dieser [lexicon]ABE[/lexicon] aufgeführt…

  • In meiner [lexicon]ABE[/lexicon] steht im 1. Teil die oben von mir zitierte Freigabe. -> keine Eintragung

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