Es ist zwar als Kunde ärgerlich wenn was nicht auf Garantie geht aber ich verstehe da Skoda auch. Ich arbeite als Motorradverkäufer bei einem Suzuki Händler und bin dort auch für Garantieanfragen zuständig. Es ist vollkommen klar und nachzuvollziehen das der Fahrzeughertseller XY keine Garantien für Anbauteile Dritter übernehmen kann und wird. Ob der Defekt nun die Lampe ist oder nicht, ist erstmal egal. Die Lampe ist nicht Original und "punkt". Problematik an Garantiefällen ist auch immer die, …
Ich gehe erstmal davon aus, daß der Händler einen entsprechenden Antrag stellt. Meine Aussage war eher allgemein gedacht. Wenn ich in dem "Lampenfall" der jeniger wäre der beim Händler für Garantieanträge zuständig ist, hätte ich den antrag eingereicht und das mit der Zubehörlampe unter den Tisch fallen lassen. Das allerdings setzt vorraus, daß das Verhältnis zum Kunden entsprechend gut ist. Dieses Verhältnis in diesem speziellen Fall kenn ich natürlich nicht. Aber wie schon erwähnt ist es halt …