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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Egal wann Modellwechsel ist, für dich gilt der Zeitpunkt ab Bestellung. Wenn die danach die Ausstattung geändert wird, betrifft dich das nicht mehr. Hab da extra mal angerufen weil sich die Elegance Plus Ausstattung geändert hat.

  • Wurde mir von meinem Händler so übermittelt. Die neueste Elegance Plus hat weniger Ausstattung ist dafür günstiger. O-Text : das betrifft sie nicht, für sie gilt der Tag der Bestellung. Sie bekommen das Auto so wie bestellt. Was für mich auch logisch ist.

  • Es wurden einige Dinge weggelassen um den Preis zu drücken. Wenn ich nicht die Ausstattung bekomme die ich bestellt habe, ist der Kaufvertrag nicht mehr bindend. So, wurde mir das mitgeteilt. Alles andere wäre Betrug.

  • OK. Es ist nicht das Fahrzeug was ichbestellt habe und das muss ich nicht annehmen. „Pumpe-Düse und Common Rail“ sind keine Ausstattungsmerkmale sondern technische Modifizierungen. Selbst wenn ein Motor nicht mehr lieferbar ist , muss ich nicht,ohne meine ausdrückliche Einverständnis, einen Anderen akzeptieren. Meinen habe ich im Januar bestellt und die Ausstatung weich ganz schön ab.

  • Nun gut. Ich bin KFZ-Mechaniker (kein Mechatroniker) Ganz einfach Common Rail ist eine techische Modifizierung. Das weglassen von Nebelscheinwerfern, MF-Lenkrad, doppelter Ladenboden u.s.w u.s.w. sind ein Eingriff in die Ausstattung.

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