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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Generelles Tempolimit in Deutschland

    mikra - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Mit einem Tempolimit von 130Km/h könnte ich auch sehr gut leben. Ich würde aber noch viiiieeel weiter gehen. - Begrenzung der zulässigen Motorleistung bei PKWs auf 50KW pro 1000Kg zul. Ges.Gewicht - Begrenzung des zulässigen Gesammtgewichtes auf 500Kg pro Sitzplatz - Alle von Statsdienern und Politikern genutzten PKW müssen die Co²-Grenze einhalten, die zur Berechnung der KfZ-Steuer herangezogen wird (heute also 120g pro Km). Dann wäre Schluß mit lustig auf der Autobahn und wir müssten uns nicht…

  • Generelles Tempolimit in Deutschland

    mikra - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Zitat von The green one: „in der Kolonne mit etwas Differenzgeschwindigkeit an der etwas langsameren Kolonne auf der linken Seite vorbei zufahren.“ Das darf man heute schon. Geschwindigkeitsdifferenz max. 20Km/h. bei max 80Km/h eigengeschwindigkeit.

  • Diese 100 prozentige Überwachung kann man sich auch gleich sparen. Anstatt die kompletten Geschwindigkeitsdaten zu übermitteln oder auch nur die Übertretungen, werden alle Autos mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgerüstet, die ein Übertreten der gerade geltenden Höchstgeschwindigkeit unterbinden. Da könnte dann auch keiner mit Datenschutz kommen.

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