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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von OlliXS: „Anwalt ist auf alle Fälle empfehlenswert. Zahlt ja die gegnerische und man ist auf der sichereren Seite.“ Das mit dem Anwalt kann ich (bin selbst Jurist, wenn auch kein Verkehrsrechtler) nicht bestätigen, jedenfalls nicht, dass ihn "eh immer die Versicherung des anderen" zahlen würde! Die Anwaltskosten dürften nur dann übernommen werden, wenn die Konsultierung des Anwalts erforderlich war. ...wenn die Gegenseite aber ohne Umstände alles bezahlt, wird man die Erforderlichkeit n…

  • Zitat von lego63: „Zitat von ToddBeamer: „Die Anwaltskosten dürften nur dann übernommen werden, wenn die Konsultierung des Anwalts erforderlich war. ...wenn die Gegenseite aber ohne Umstände alles bezahlt, wird man die Erforderlichkeit nicht bejahen können.“ Sieht der ADAC aber ganz anders: adac.de/_mmm/pdf/2011-Unfallbe…tun_nach_Unfall_34443.pdf Daraus 2 Zitate: Zitat: „Um vollen Schadenersatz zu erhalten, ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden. Trifft Sie am Unfall keine Schuld,…

  • Ok, wenn es wirklich solche Verzögerungen gibt, wird man niemandem verwehren können, einen Anwalt zu nehmen. Aber ich hatte bspw. mal einen Unfall mit -unstrittiger- Alleinschuld des Unfallgegners; das Geld von der Versicherung war schon einen Tag nach dem Gutachten in voller Höhe da. ...was hätte ich da einen Anwalt nehmen sollen? Und wenn ich es doch getan hätte, glaube ich nicht, dass die Gegenseite ihn hätte zahlen sollen. Ich wollte halt vor dem Irrglauben warnen, dass "der Gegner immer zah…

  • naja, in meinem Fall vor 2-3 Jahren kam halt das Gutachten, dass den Zeitwert mit XY festgelegt hat und kurz darauf war exakt dieser Betrag auf meinem Konto. ...klar, man hätte die Stimmigkeit des Gutachtens anzweifeln können, aber dazu sah ich keinen Anlass. @ BernhardJ / Verkehrsrechtsschutzversicherung: wenn man denn eine solche hat, zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung grundsätzlich die "eigenen" Anwaltskosten; zumindest, wenn sie vorher eine entsprechende Deckungsanfrage bejaht hat. .…

  • Zitat von lego63: „Zitat von ToddBeamer: „naja, in meinem Fall vor 2-3 Jahren kam halt das Gutachten, dass den Zeitwert mit XY festgelegt hat und kurz darauf war exakt dieser Betrag auf meinem Konto.“ Du hast dann also - mehr oder weniger freiwillig - auf die Entschädigungsbeträge für Nutzungsausfall, Wertminderung/Ersatzbeschaffung, eigenen Aufwand, etc. verzichtet? Man muss das wirklich nicht total kleinlich sehen (10 € mehr oder weniger wären mir da auch egal), aber je nach Fall können da sch…

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