Zitat von floflo: „Zitat von Mayday: „Kurzum : Die Nutzung der Geräte im KFZ während des Fahrbetriebs durch den Fahrzeuglenker ist verboten. Nur, der Nachweis dürfte schwierig sein. Der Beifahrer darf eine Blitzer-App nach Belieben benutzen. Das ist übrigens meine persönliche Meinung ohne jeglichen juristischen Hintergrund.“ Dann will ich den juristischen Hintergrund mal nachtragen. Auch wenn es in den einschlägigen Gazetten stets anders zu lesen ist, sind sowohl Blitzer-Apps auf Smartphones als…
Zitat von BernhardJ: „Zitat von floflo: „Aber auch der "normale" Autofahrer, der willens ist, die Vorschriften zu achten, fährt mal zu schnell. Da wird sich niemand hier im Forum ausnehmen können...“ In allen Navigationsgeräten sind für alle dort abgelegten Straßen und deren Abschnitte auch die dazugehörenden zulässigen Geschwindigkeiten gespeichert. “ Ich hab diese Funktion in meinem Navi nicht (nutze die Googlemaps App auf Smartphone mit Android-Betriebssystem). ....würde aber solch eine Warnu…
Zitat von mi-go: „Zitat von ToddBeamer: „Siehe dazu auch Gesetzestext, § 23 Abs. 1 b) 2. Satz StVO: (1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Tut es ja nicht! Ein Navi oder auch die App auf'm Handy kann weder einen Laser stören, noch …
@ Bernhard: Ich kenne ja deine Meinung zu Smartphones und habe dir diese Steilvorlage gerne gegeben (da nach meiner Überzeugung die Vorteile den Nachteilen 100-fach überwiegen). ....alles weitere, inkl. der These, dass gute Smartphones auch Wandbild-fähige Fotos schießen können, gerne im Smartphone-Thread. @ floflo: Bist du sicher, dass auch der nachträglich in die StVO aufgenommene Abs. 1 b) aus der Vor-Blitzerwarner-Zeit stammt? (Ich kann gerade nicht selbst nachgucken.... :pinch: )
Zitat von floflo: „Der Wortlaut der Norm steht einer derart weiten Auslegung hier eindeutig entgegen. Dabei kann letztlich sogar offen bleiben, wie man den Begriff Maßnahme definiert, denn zum Anzeigen einer Maßnahme ist deren vorherige Erfassung zwingend notwendig. Das können Navis und Smartphones aber gar nicht, weshalb sie auch die bloße Einrichtung nicht als solche anzeigen sondern einen Kartenausschnitt, in der eine Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung eingetragen. Smartphones und Navis …
Zitat von floflo: „Bei den Navis kauft man hingegen diese Funktion bei vielen Geräten mit, ohne dass man es gezielt darauf anlegt. Bei meinem Navi (TomTom) war der Radarwarner sogar standardmäßig aktiviert. Ich hätte ihn also extra deaktivieren müssen.“ Hm, und das Navi ist vermutlich auch nicht aus der Zeit vor dem (streitigen ) Verbot? Ich habe mal jemanden sagen hören, eine solche Funktion habe (s)ein Navi nur, wenn er sich in Österreich das Kartenmaterial herunter lade; in D sei das nicht mö…
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